Wiedergewährung der Sonderzahlung im Besoldungsbereich

Am 1. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung verabschiedet.

Seit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz von 2009 wird die Sonderzahlung im Bund für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten nicht mehr als Einmalbetrag mit den Dezemberbezügen ausgezahlt (“Weihnachtsgeld”), sondern monatlich als Teil der sonderzahlungsfähigen Bezüge. Diese Bezüge sind insbesondere das Grundgehalt, der Familienzuschlag sowie die Amts- und Stellenzulagen. Bei der Umstellung der Zahlungsweise im Juli 2009 sind diese Bezüge um 2,5 Prozent erhöht worden (erster Einbauschritt). Die Einmalzahlung zum Ende des Jahres ist im Gegenzug entfallen.

Die Wiedergewährung der Sonderzahlung erfolgt jetzt ebenfalls durch den Einbau in die monatlichen Bezüge, die um 2,44 Prozent steigen. Mit diesem zweiten Einbauschritt wird das N…

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Themen: Weihnachtsgeld , Soldaten , Bund , Beamtenbesoldung
Rechtsgebiet: Beamtenrecht

Erschienen 3. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

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