Der Verteidiger hat immer Zeit zu haben
kanzlei-hoenig.de | 30. Juli 2010 — Der Kampf mit den Richtern am Amtsgericht um die Terminierung der Hauptverhandlungen wird wohl solange nicht enden, wie neue Ri…
Der Richter hatte den Verhandlungstermin zum zweiten Mal festgelegt, ohne Rückfrage mit dem Verteidiger zu halten. Und daß, obwohl der Verteidiger ihn darum gebeten hatte.
Und vor dem Hintergrund, daß es bereits beim ersten Mal ein Problem gab, weil der Verteidiger verhindert war. Damals war der Richter nicht bereit, den Termin zu verlegen. Deswegen ist seinerzeit weder der Verteidiger, noch der Betroffene zu dem Termin erschienen. Der Richter hat daher den Einspruch verworfen. Und der Verteidiger hat beim Landgericht die erste Wiedereinsetzung durchgesetzt.
Dieses Mal war der Verteidiger wieder verhindert, wieder wurde der Termin nicht verlegt, wieder sind Verteidiger und Betroffener zum Termin nicht erschienen, wieder hat der Richter den Einspruch verworfen und wieder hat das Landgericht die zweite Wiedereinsetzung verfügt.
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