Wiederbeschaffungswert im Do-it-Yourself-Verfahren ?

Laut aktuellem ADAJUR-Newsletter steht nach Ansicht des AG Trier (Urteil 32 C 340/10 vom o8.10.2010) Geschädigten bei offensichtlichem Kfz-Totalschaden Ersatz von Sachverständigenhonorar nicht einmal für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes zu:

Verletzung der Schadensminderungspflicht bei Sachverständigenbeauftragung trotz offensichtlichen Kfz-Totalschadens

Drängt sich dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls geradezu auf, dass sein Kfz einen Totalschaden erlitten hat (hier eine Laufleistung von 185.687 km und ein Alter von 16 Jahren) und dass er den Wiederbeschaffungswert unproblematisch im Internet recherchieren kann, verstößt er gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er dennoch einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragt.

Aus den Gründen: Außerdem wies das Fahrzeug vorhandene Altschäden - Frontklappe und Kotflügel provisorisch gespachtelt und nachlackiert - auf. Die Einholung des Gutachtens war auch nicht zur Feststellung des Wiederbeschaffungswertes erforderlich, da sich dieser durch Recherchen im Internet unschwer kostenlos ermitteln lässt. Schließlich stehen die geltend gemachten Sachverständigenkosten in Höhe von insgesamt 725,07 Euro in auffälligem Missverhältnis zum Wiederbeschaffungswert des klägerischen Pkws von 1.100.- Euro. Fundstellen: SP 2011, 264; ADAJUR #94106

Was die Ermittlung der Reparaturkosten angeht, mag die Entscheidung nachvollziehbar sein. Es ist in der Tat nicht ersichtlich, weshalb eine kostenaufwändige Reparaturkalkulation angefertigt wird, wenn der Totalschaden von vornherein offensichtlich ist.

Bezüglich des Wi…

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Themen: Fahrzeug

Erschienen 16. August 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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