Wiederaufnahme zu ungunsten des Angeklagten

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat mit Empfehlung vom 7.12.2007 (Drucksache 655/1/07) dem Bundesrat für seine Sitzung am 20.12.2007 empfohlen, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts mit Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Gesetzesantrag bzw. -entwurf, der hier im Informationssystem des Deutschen Bundestag/Bundesrat abgerufen werden kann, lässt das bestehende Wiederaufnahmerecht in seiner Grundstruktur unverändert.

Er erweitert die Wiederaufnahmemöglichkeiten zu Ungunsten des Angeklagten, der vom

Vorwurf des Mordes, eines ausschließlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Tötungsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch oder einer mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahndenden Anstiftung zu diesen Straftaten

freigesprochenen worden ist.

Eine Wiederaufnahme soll dann zulässig sein, wenn neue, zum Zeitpunkt des Freispruchs nicht vorhandene technische Ermittlungsmethoden nachträglich zu der Erkenntnis führen, dass das freisprechende Urteil falsch ist. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf die Einführung einer Nummer 5 in § 362 StPO vor. Zur Gewährleistung einer mit Blick auf Artikel 103 Abs. 3 GG für erforderlich gehaltenen restriktiv…

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Themen: Stpo
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 11. Dezember 2007 auf http://www.sokolowski.org/.

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