Wiederaufnahme zu ungunsten des Angeklagten
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat mit Empfehlung vom 7.12.2007 (Drucksache 655/1/07) dem Bundesrat für seine Sitzung
am 20.12.2007 empfohlen, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts mit Änderungen beim
Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Gesetzesantrag bzw. -entwurf, der hier im Informationssystem des Deutschen Bundestag/Bundesrat abgerufen werden kann, lässt das
bestehende Wiederaufnahmerecht in seiner Grundstruktur unverändert.
Er erweitert die Wiederaufnahmemöglichkeiten zu Ungunsten des Angeklagten, der vom
Vorwurf des Mordes, eines ausschließlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Tötungsverbrechens nach dem
Völkerstrafgesetzbuch oder einer mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahndenden Anstiftung zu diesen Straftaten
freigesprochenen worden ist.
Eine Wiederaufnahme soll dann zulässig sein, wenn neue, zum Zeitpunkt des Freispruchs nicht vorhandene technische Ermittlungsmethoden
nachträglich zu der Erkenntnis führen, dass das freisprechende Urteil falsch ist. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf die Einführung
einer Nummer 5 in § 362 StPO vor. Zur Gewährleistung einer mit Blick auf Artikel 103 Abs. 3 GG für erforderlich gehaltenen
restriktiv…
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