Wiederaufnahme: StPO-Änderung initiiert
am 13.08.2007 von http://blog.juracity.de
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg planen eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Änderung der Strafprozeßordnung, um künftig die Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten des Freigesprochenen zu ermöglichen, wie die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, und der Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Carsten Lüdemann (beide CDU), am 10.08.2007 in Düsseldorf auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mitteilten.
Bislang ist die Wiederaufnahme nach erfolgtem Abschluß des Strafverfahrens zuungunsten des Täters abschließend in § 362 StPO geregelt und damit lediglich zulässig, wenn (entlastende) Urkunden verfälscht waren, Zeugen oder Sachverständige Falschaussagen vorgenommen haben, Richter oder Schöffen sich bei der Urteilsfindung strafbar verhalten haben oder ein glaubhaftes Geständnis des Freigesprochenen vorliegt.
„Schwerste Straftaten wie Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen“ lassen es als nicht hinnehmbar …
Initiative zur Wiederaufnahme von Strafverfahren
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Materielle Gerechtigkeit
Juristisches bei unfehlbar.net / Einen neuen Sargnagel für den Rechtsstaat Vorschlag zur Optimierung des Strafprozessrechts bereiten NRW und Hamburg vor, so eine entsprechende Pressemitteilung. Begründet wird das ganze mit dem Vorrang der “materiellen Gerechtigkeit…
Nordrhein-Westfalen prüft Änderung der StPO
ElbeBlawg / Ein ungesühnter Raubmord an einer dreifachen Mutter beschäftigt Experten im nord- rhein-westfälischen Justizministerium. Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) prüft, ob der Fall Anlass zur Änderung der deuts…
Wiederaufnahme zu ungunsten des Angeklagten
Anwalt bloggt / Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat mit Empfehlung vom 7.12.2007 (Drucksache 655/1/07) dem Bundesrat für seine Sitzung am 20.12.2007 empfohlen, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts mit Änder…
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Handakte WebLAWg / Zwei Bundesländer wollen das Strafrecht revolutionieren: Wenn neue Untersuchungsmethoden die Schuld eines Täters feststellen, soll das Verfahren auch bei einem vorherigen Freispruch wieder aufgerollt werden können. Das ist bislang vom Grundgesetz…
