Wieder und Wieder...
am 07.12.2006 von http://www.kadlicz.twoday.net
In einem Akt kämpft der Beklagte verbissen darum irgendwie wieder in das Verfahren zurückzukommen, nachdem er ursprünglich die erste Verhandlung verpasst hatte und ein Versäumungsurteil ergangen ist.
Ein Wiedereinsetzungsantrag wurde schon abgewiesen. Jetzt stellt er, anwaltlich vertreten, einen Antrag auf Wiedereinsetzung, weil er beim ersten Versuch die Wiedereinsetzungsfrist versäumt hat.
Zwischendurch war er durch einen anderen Kollegen vertreten, der ihm aber - meines Erachtens richtigerweise - gesagt hat, dass da wohl nichts mehr zu machen ist.
Der Sachverhalt ist relativ kompliziert und führt letztlich zu folgendem Antrag: Für den Fall, dass mir die Kenntnis von Dr. .. doch zugerechnet …
Wiedereinsetzung und Ausschlußfrist
Blickpunkt Recht & Steuern / Einem Steuerpflichtigen, der die Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung versäumt hat, weil er sie ohne Verschulden nicht kannte, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Hierdurch hat der BFH die erheblichen Härten, die mit…
Phobie gegen amtliche Schreiben
Lichtenrader Notizen / Wer eine Phobie mit Kranheitswert gegen amtliche Schreiben hat, muss sich helfen lassen und vorsorglich andere Personen die Post durchsehen lassen. Anderenfalls müssen die negativen Folgen in Kauf genommen werden, weil Versäumung von Fristen dann a…
BFH: Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Steuerblog / Einem Steuerpflichtigen, der die Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung versäumt hat, weil er sie ohne Verschulden nicht kannte, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (VI R 51/04). Hierdurch hat der BFH die erheblichen Här…
Bedingte Einlegung der Berufung
scheidungsblog.com / Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichshofs hatte in dem Beschluss vom 14.03.07 über die Zulässigkeit einer für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegten Berufung in einem Verfahren auf Unterha…
OwiG: Rettung für verpasste Einspruchsfrist
Handakte WebLAWg / Ein Bußgeldbescheid erfordert eine schnelle Reaktion, soll nicht die Chance vergeben werden, wirkungsvoll gegen ihn anzugehen. Gerade mal zwei Wochen stehen ab dem Datum der Zustellung zur Verfügung, um Einspruch bei der Bußgeldstelle einzulegen.…
BVerwG 10 B 134.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger, der die Frist zur Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde versäumt hat, ist gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.…
