Wieder Rechtsstreit auf Twitter?

Auf Twitter ärgert sich das “Deutsche Atomforum” (Twitternd unter @Atomforum) gerade über einen Fake-Account, der mitunter sehr böse Kommentare unter @Atomforum_eV twittert. Auch wenn die Beiträge an sich m.E. inhaltlich nicht die Grenze zur zulässigen Satire überschreiten, sehe ich dennoch ein Problem, weil der Fake-Account laut eigener Aussage weismachen möchte, vom Deutschen Atomforum betrieben zu werden. Hier bestehen zumindest Unterlassungsansprüche.

Doch darüber hinaus ergeben sich Probleme, die in der Vergangenheit ja schon aufgetreten sind: Die Haftung für Twitter-Inhalte. Auch wenn ich momentan nicht den Eindruck habe, dass das Deutsche Atomforum ein entsprechendes Vorgehen ersinnt, kann man sich wieder die Frage stellen, wie Re-Tweets rechtlich einzuordnen sind – und ob demjenigen böses drohen kann, der z.B. die Tweets dieses Fake-Accounts Re-Tweetet.

Spätestens bei inhaltlich bedenklichen Feeds, die z.B. verächtlich machen oder unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen, steht man ohnehin vor dem Haftungsproblem. Wobei ich mich immer noch frage, ob es einen Unterschied macht, wenn man die Twitter-interne Re-Tweet Fu…

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Themen: It-recht , Satire , Twitter , Tweet
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 16. März 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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Deutsches Atomforum kündigt rechtliche Schritte gegen Satire an : netzpolitik.org