LG Hamburg will umfassendere Forenhaftung bei Verwendung von Pseudonymen
Handakte WebLAWg | 14. Februar 2008 — Der Blogger und Medienjournalist Stefan Niggemeier (unter anderem Bildblog) hatte am 24. April 2007 einen Beitrag über Call-TV-…
Der Blogger Stefan Niggemeier muss in Zukunft jeden Kommentar vorab lesen, bevor er für alle Nutzer sichtbar gemacht wird. Zumindest, wenn es sich um Beiträge von ihm handelt, die erwarten lassen, dass sich Menschen rechtswiedrig dazu äußern.
So will es nach Niggemeiers Darstellung das Landgerich Hamburg, das eine Einstweilige Verfügung gegen Niggemeier bestätigte. Der Kommentar, um den es sich handelte, war auch nach Niggemeiers Ansicht klar rechtsverletztend und wurde mitten in der Nacht vorgenommen; am nächsten Morgen wurde er sofort von dem Blogger entfernt.
Doch das half nichts. (…)
Quelle: politik-digital vom 06.12.2007
Erschienen 6. Dezember 2007 auf http://log.handakte.de/.
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