Wieder kein ALG II für Abendschüler

Fritz F. (Name geändert), der im Februar seinen Anspruch auf ALG II vor dem Sozialgericht Aachen durchgesetzt hatte, soll nun nach Ansicht des Landessozialgerichts doch keinen Anspruch haben. Der 33jährige F. ist arbeitslos, Ein-Euro-Jobber und holt in seiner Freizeit auf der Abendschule den Realschulabschluss nach. Als er anfing, die Schule zu besuchen, hatte die ARGE ihm mit der Begründung, er stehe dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, die Leistungen gestrichen. Das Sozialgericht Aachen hatte entschieden, dass F. mit 22 Wochenstunden, die er für die Schule aufwenden muss, dem Arbeitsmarkt doch zur Verfügung steht und Anspruch auf ALG II hat. ARGE-Geschäftsführer Marcell Raschke hatte daraufhin geäußert, man gehe davon aus, dass Fritz F. mehr Zeit investiert. Wie die Verwaltung jetzt in einer Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses der Stadt Aachen bekannt gab, hat das Landessozialgericht der von der ARGE eingelegten Berufung stattgegeben und einen Anspruch auf ALG II verneint. Die Abendrealschule ist auf vier Semester angelegt und ab dem dritten Semester besteht ein Anspruch auf BaFöG. Soweit ist Fritz F. aber noch nicht, mit der Folge, dass er zur Zeit wohl Anspruch auch gar nichts hat. Was mich an dieser Sache vorrangig stört ist, dass Abendschulen meist deswegen abends unterrichten, damit sie von Berufstätigen besucht werden können. Berufstätige stehen dem Arbeitsmarkt sehr offensichtlich zur Verfügung. Wieso man das bei Fritz F. verneint, will mir nicht recht einleuchten. Wie in einem der vorangegangenen Beiträge zum Thema zu lesen ist, leuchtet es aber nicht mal Bundesarbeitsminister Franz Müntefering ein. Quelle: Aachener Zeitung Vorher in diesem Blog: ARGE erwägt Beschwerde Danke an Erik Schmidt für den Link.

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Themen: Alg II , Arbeitslos , Fritz , Arbeitslosengeld Abendschule

Erschienen 2. April 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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