Wieder Fake-Abmahnung von Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte
Wie bereits im Januar (wir berichteten hier) werden wieder Fake-Abmahnungen im Namen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte
verschickt. Seit wenigen Tagen erreichen uns nun abermals offensichtlich gefälschte Emails, in denen sich der Identität der Kanzlei
“Auffenberg, , Petzold & Witte” bedient wird. Die Fake-Abmahnung wird im angeblichen Auftrag der Pictures International Germany
GmbH verschickt.
Hier der Wortlaut der angeblichen Abmahnung:
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH
an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene
Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach
§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG
nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.
*Aktenzeichen: 307 Js 305/79 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 114.269.110.53
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 29
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 706
* Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten
verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes
Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum
18.08.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen,
Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
http://www.ukash.com/de <http://www.ukash.com/de/de/where-to-get.aspx>
*Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder……
» Vollständiger
Artikel