Wieder ein Doktor weniger oder: Was heißt unwürdig?

Diesmal ging es nicht ums Plagiieren. Diesmal ging es um das Verhalten nach der Doktorarbeit, das die den Doktortitel verleihende Uni als unwissenschaftlich bezeichnete: Der betroffene Doktor der Physik habe in 16 von 24 untersuchten, teilweise "bahnbrechenden" Veröffentlichungen eindeutige Verstöße gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens begangen, insbesondere durch die Manipulation oder Substituierung von Daten. Er zog die angezweifelten Publikationen daraufhin zurück. Daraufhin überprüfte die Uni seine Doktorarbeit, in der sich zwar handwerkliche Fehler, jedoch keine manipulierten Daten fanden. Dennoch entschied sie, dem Kläger den Doktorgrad wegen Unwürdigkeit zu entziehen. Dabei berief sie sich auf § 35 des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes, der Folgendes regelt: "Der von einer baden-württembergischen Hochschule verliehene Hochschulgrad kann [...] entzogen werden, wenn sich der Inhaber durch sein späteres Verhalten der Führung des Grades als unwürdig erwiesen hat. Über die Entziehung entscheidet die Hochschule, die den Grad verliehen hat." Unwürdig - um dieses Wort wurde anschließend vor den Gerichten gestritten. Das zunächst urteilende Freiburger Verwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, es sei unzulässig, die "Unwürdigkeit" nur an seinem wissenschaftlichem Fehlverhalten festzumachen. Vielmehr müsse eine "ehrenrührige Straftat" vorliegen, um den Doktortitel entziehen zu können. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) entschied nunmehr gestern, dass der Doktortitel zurecht entzogen worden sei. Das schwere wissenschaftliche Fehlverhalten nach Verleihung des Doktorgrads sei hierfür ausreichend, da …

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Themen: Mannheim , Hochschule , Manipulation , Doktor
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 15. September 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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Landesrecht BW § 35 LHG | Landesnorm Baden-Württemberg | - Verleihung und Führung inländischer Grade | Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) vom 1. Januar 2005 | gültig ab: 01.03.2009

Recherche juristischer Informationen


Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten rechtfertigt Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

14.09.2011#Die Universität Konstanz hat einem 1997 bei ihr promovierten Physiker wegen schweren wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu Recht nachträglich den Doktorgrad entzogen. Dies hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 14.09.2011 entschieden. Er hob damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg auf (vgl. dessen Pressemitteilung vom 27.09.2010).


Politik: "Unwürdiger Physiker" verliert seinen Doktortitel

Mannheim. Hocherhobenen Hauptes war Dr. Jan Hendrik Schön im Sitzungssaal I des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg nicht erschienen. Vielmehr glänzte der Physiker, der einst als eines der größten Nachwuchstalente der deutschen Naturwissenschaften galt, gestern durch Abwesenheit. "Er wollte nicht mit den Medien konfrontiert werden", sagte sein Anwalt Frank Winkeler, der den 41-Jährigen vor Gericht vertrat. Nun berichten sie dennoch über den Misserfolg.


Südwest: Skandalphysiker Hendrik Schön: Titel zu Recht verloren - badische-zeitung.de

Skandalphysiker Hendrik Schön unterliegt vor dem VGH.