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Wieder: Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

am 29.12.2006 von http://www.verschmelzungsbericht.de/

Mit Urteil vom 20. November 2006 hat der II. Zivilsenat des BGH erneut über das Thema Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern entschieden (siehe schon die Notiz von Professor Ulrich Noack). Die §§ 113, 114 AktG setzen solchen Verträgen enge Grenzen, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu gewährleisten. Schon früher hatte der BGH geurteilt, dass Beratungsverträge, deren Gegenstand sich nicht eindeutig von den gesetzlichen Aufgaben des Aufsichtsrats abgrenzen lässt, nach § 113 AktG nichtig sind. Für Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern außerhalb der gesetzlichen Aufgaben des Aufsichtsrats ist nach § 114 AktG die Zustimmung des Gesamtaufsichtsrats erforderlich.
Im Kern ging es in dem jüngsten Urteil um die Frage, in welchem Umfang die genannten Beschränkungen nicht nur für das Aufsichtsratsmitglied persönlich, sondern auch für Gesellschaften gilt, an denen das Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist. In seinem Urteil vom 3. Juli 2006 (II ZR 151/04) hatte der BGH die §§ 113, 114 AktG auf einen Fall angewandt, in dem das Aufsichtsratsmitglied einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der beratenden GmbH war. Im vom BGH jetzt entschiedenen Fall war das Aufsichtsratsmitglied nur zu 50% an der beratenden Gesellschaft beteiligt. Die Vorinstanz, das OLG Frankfurt, hatte dies als ausreichend angesehen. Wenn das Aufsichtsratsmitglied “nicht nur marginal” an der Gesellschaft beteiligt sei, könne die Erwartung des Zuflusses nicht unerheblicher Gewinnanteile das Aufsichtsratsmitglied mehr als gewollt an den Vorstand binden. Die rechtswissenschaftliche Literatur stellt dagegen teilweise analog § 115 Abs. 3 AktG darauf ab, ob das Aufsichtsratsmitglied gesetzlicher Vertreter der Beratungsgesellschaft ist oder ob das Aufsichtsratsmitglied selbst auch die Beratungsleistungen erbringt.
Im Ergebnis folgt …

Wieder: Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Verschmelzungsbericht / Mit Urteil vom 20. November 2006 hat der II. Zivilsenat des BGH erneut über das Thema Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern entschieden (siehe schon die Notiz von Professor Ulrich Noack). Die §§ 113, 114 AktG setzen solchen Verträgen en…

Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Verschmelzungsbericht / Zum Thema Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern habe ich einen Beitrag für die Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG 2006, S. 99-102) geschrieben. Er kann durch Klick auf das Bild links herunter geladen werden. Der Beitrag weitet me…

BGH setzt der Beratung durch Aufsichtsräte enge Grenzen

Verschmelzungsbericht / Nachtrag: Der Artikel ist in der Börsen-Zeitung vom 31. August 2006 veröffentlicht worden und kann durch Klick auf das Bild links herunter geladen werden. Der BGH hat die rechtlichen Grenzen für Beratungsverträge von Aufsichtsratsmitgliedern d…

Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

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