Wieder Abzocker vor Gericht gescheitert
Nachdem die Lebenserwartungsberechner bereits sehenswert vor dem AG München mit dem Versuch gescheitert waren, einem Kunden das Geld
aus der Tasche zu ziehen, ist jetzt die nächste Abzockfirma (es soll sich um das Portal esims.de gehandelt haben) gegen den Baum
gefahren:
Auf entsprechende Klage eines Verbraucherverbandes stellte das LG mit Urteil 17 O 490/06 vom 15.o5.2007 u.a. fest, dass der Fall einer irreführenden und unzulässigen
Blickfangwerbung vorlieht, wenn ein Diensteanbieter auf einer Internetseite blickfangmäßig auf die Möglichkeit hinweist, eine
(Gratis-) Leistung beziehen zu können (hier: 111 Gratis-SMS und ein Gewinnspiel mit der Gewinnchance über 1000,00 EUR) ohne
hinreichend deutlich und in ähnlicher Form wie diese Blickfangwerbung eine tatsächlich bestehende Zahlungspflicht und/oder
Preisbestandteile herauszustellen.
Weiteres bei MIR vgl. auch Augs.Blog
Wie bei golem nachzulesen ist, nützt das Urteil den Verbrauchern direkt allerdings wenig:
"Das Urteil ist aber ein Pyrrhussieg", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Es zeigt vor allem die eklatante Schwäche des
Verbraucherschutzes gegenüber Unternehmen, die ganz bewusst auf Täuschung und Irreführung setzen." Denn das Urteil verpflichtet zwar
das betroffene Unternehmen, seine Internetseiten künftig zu verändern, konkrete Folgen für bereits geschädigte Verbraucher hat es
allerdings nicht. Geschädigte müssen sich gegen unberechtigte Forderungen individuell zur Wehr setzen.
Also: Munter weiter selbst wehren!