Wie würden Sie bestrafen?

Der Mandant hatte ein paar Vorstrafen.

1. 19.08.1998 AMTSGERICHT Rechtskräftig seit 12.09.1998 Tatbezeichnung: Gemeinschaftlicher Diebstahl im besonders schweren Fall Datum der (letzten) Tat: 09.05.1998 Angewendete Vorschriften: STGB § 242, § 243 ABS. 1 NR. 1, § 25 ABS. 2 150 Tagessätze zu je 15 DM Geldstrafe

2. 11.02.2002 AMTSGERICHT Rechtskräftig seit 19.02.2002 Tatbezeichnung: Fahrlässiger Vollrausch Datum der (letzten) Tat: 28.12.1999 Angewendete Vorschriften: STGB § 323 A, § 20 9 Monat(e) Freiheitsstrafe Bewährungszeit 2 Jahr(e) Bewährungszeit verlängert bis 18.02.2005 Strafe erlassen mit Wirkung vom 29.03.2005

3. 24.06.2003 AMTSGERICHT Rechtskräftig seit 11.07.2003 Tatbezeichnung: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Datum der (letzten) Tat: 05.04.2003 Angewendete Vorschriften: STGB § 113 ABS. 1 30 Tagessätze zu je 10 EUR Geldstrafe

Bis hierher alles kein Problem mehr. Die Sachen waren erledigt, wenngleich noch nicht vergessen. Sie standen jedenfalls noch drin, im Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR).

Danach ging’s weiter wie folgt:

4. 02.06.2005 AMTSGERICHT Rechtskräftig seit 02.06.2005 Tatbezeichnung: Beihilfe zum Diebstahl und Beihilfe zum versuchten Diebstahl Datum der (letzten) Tat: 24.05.2004 Angewendete Vorschriften: STGB § 242 ABS.1, ABS.2, § 243 ABS.1 NR.1, § 22, §23, §53, § 56 5 Monat(e) Freiheitsstrafe Bewährungszeit bis 01.06.2009 Bewährungszeit verlängert bis 01.06.2010

5. 14.03.2006 Amtsgericht Rechtskräftig seit 14.03.2006 Tatbezeichnung: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit Bedrohung Datum der (letzten) Tat: 02.09.2003 Angewendete Vorschriften: StGB § 113 Abs.1, § 241 , § 52, § 56 5 Monat(e) Freiheitsstrafe Bewährungszeit bis 13.03.2009

6. 27.09.2006 Amtsgericht Rechtskräftig seit 27.09.2006 Tatbezeichnung: Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung Datum der (letzten) Tat: 26.06:2003 Angewendete Vorschriften: StGB § 223, § 224 Abs. 1 Nr. 4, § 241, § 52, § 25 Abs. 2, § 21 10 Monat(e) Freiheitsstrafe Bewährungszeit bis 26.09.2008

7. 12.03.2007 Amtsgericht Rechtskräftig seit 20.03.2007 Tatbezeichming: Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr Datum der (letzten) Tat: 13.07.2006 . Angewendete Vorschriften: StGB § 316 Abs. 1, § 56 3 Monat(e) Freiheitsstrafe Bewährungszeit bis 19.03.2009

Die achte Eintragung im BZR war die Zusammenfassung von Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 6; das Gericht hat daraus eine Gesamtstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten gebildet.

Also, nochmal langsam, zum Mi…

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Themen: Stgb , Widerstand , Bzr , Verteidigung

Erschienen 25. Februar 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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