LG Kleve: Widerrufsbelehrung in Textform (8 O 128/06)
Recht für Verbraucher | 13. März 2007 — LG Kleve: Widerrufsbelehrung in Textform (Urteil vom 02.03.2007 - 8 O 128/06) Gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB ist die Widerru…
Die Widerrufsbelehrung war in der Vergangenheit schon öfters Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Meistens ging es dabei um fehlerhafte Belehrungen, die dazu führten, dass über den Umfang des Widerrufsrecht falsch belehrt wurde, mit der Folge, dass nach den gesetzlichen Vorgaben die Frist zur Ausübung des Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begann. Im Nachfolgenden soll ein Fall besprochen werden, in dem es um die Problematik des Erfordernisses der Textform geht. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist dem Verbraucher nämlich die Widerrufsbelehrung in Textform zur Verfügung zu stellen. Fraglich ist dabei, ob es ausreicht, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, die Widerrufsbelehrung von der Internetseite zu speichern oder Ausdrucken. Hierzu liegt jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung vor.
1. Der Bundesgerichtshof hatte jetzt einen Fall zur Entscheidung vorliegen, bei dem die Parteien Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit afrikanischen Kunstgegenständen im Internet waren. Dabei bot der spätere Beklagte auf der Onlinehandelsplattform eBay Waren an. In diesen Angeboten belehrte dieser über das Widerrufsrecht unter anderem wie folgt: „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.“ Der Käufer konnte diese Belehrung speichern und ausdrucken. Eine Versendung der Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss erfolgte offenbar nicht, denn sowohl auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung hin als auch in dem nachfolgenden Rechtsstreit brachte der Beklagte vor, dass seine Widerrufsbelehrung das Textformerfordernis erfülle, da diese zur Verfügung stehen. Dies sei mit der Übermittlung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher per E-Mail vergleichbar. Die beanstandete Belehrung entspreche zudem der Musterbelehrung. Das Landgericht hatte der Klage des Klägers auf Unterlassung vollumfänglich stattgegeben und einen Teil der Abmahnkosten zugesprochen. Mit der sogenannten Sprungrevision verfolgte der Beklagte seinen Klageabweisungsantrag weiter.
2. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.04.2010 unter dem Aktenzeichen I ZR 66/08 die Revision des Beklagten als unbegründet zurückgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung vordergründig damit, dass bei Kaufverträgen über…
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abmahnschutz24.de | 29. Oktober 2010 — Die Frage nach einer rechtmäßigen Widerrufsbelehrung ist im Internethandel stets gegeben. Dabei gilt es, die gesetzlichen Vorga…
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MEDIEN INTERNET und RECHT | 5. September 2007 — 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschlus…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 21. Oktober 2010 — BGH Urteil vom 29. April 2010 I ZR 66/0 Holzhocker BGB §§ 312c, 355, 126b Mit dieser Entscheidung hat der BGH nun auch höchstricht…
Die herrschende Meinung | 17. März 2008 — Die Verpflichtung zur Belehrung über die "Bedingungen" und "Einzelheiten der Ausübung" des Widerrufs umfasst den Hinweis darauf…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 21. Oktober 2010 — Vor kurzem hatte ich hier über den Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften berichtet. Nun hat der Bundesgerichtshof e…
MCNeubert lawblog | 18. April 2006 — Bei ebay handelnde Unternehmer müssen ihren Kunden, die Verbraucher sind, ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Dies ist…
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 3. März 2008 — Geht es um das fernabsatzrechtliche Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, stellt sich eine Vielzahl von Detailfragen, die oftmals unter…