Wie wäre es mit ein wenig Wissenschaft ? Verzugsschadenersatz
am 28.11.2007 von PanoramaAusgangspunkt soll das Urteil des BGH vom 25.10.2007 Az: III ZR 91/07 sein.Kollege Hänsch hat u.a. bereits darüber berichtet.Der Leitsatz lautet wie folgt:Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.Die maßgebliche Vorschrift des § 286 BGB lautet wie folgt:(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens …
Allgemeine Hinweise zum Forderungsmanagement
Panorama / Allgemeine Hinweise zum Forderungsmanagement Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften darüber wie oft und mit welcher Fristsetzung ein Schuldner zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert werden muss. Grundsätzlich ist eine Geldzahlung nach Erbring…
Zahlungsfrist auf der Rechnung begründet keinen Verzug
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / … was eigentlich jedem Jurastudenten klar sein sollte, beschäftigt doch noch einmal den BGH (Urteil vom 25.10.2007, Az. III ZR 91/07): Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger ver…
Zahlungsverzug - Definition, Folgen, Ersetzungsfähigkeit von Inkassobürokosten
Recht und Gesetz / Definition Verzug: Verzug bedeutet das Vorliegen einer Leistungsstörung. Beispielsweise, wenn ein Schuldner eine ihm obliegende Leistungspflicht (beispielsweise Zahlung) aus einem von ihm zu vertretenden Grund, rechtwidrig verzögert. Folgen: Als…
Inkasso und Kontoführungsgebühren
Andere Ansicht / Heute wieder ein Telefonat mit meinem Lieblingsfeind: Einem Inkassobüro. Dem Gläubiger (!) wurden Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt. Schon auf Schuldnerseite vertrete ich die Ansicht, dass Kontoführung eine Hauptleistungspflicht des Ink…
Trotz höflicher und sachlicher Stellungnahme
Panorama / hat das Amtsgericht Winsen (Luhe) die mit der Klage als Verzugsschaden geltend gemachten Anwaltsgebühren als unbegründet abgewiesen und hierfür fünf Gründe benannt:1. Ein gesonderter Auftrag für eine gesonderte, vorgerichtliche Tätigkeit sei n…
Urteil in Versen zu Mahnung in Versen
Jurabilis / Auch eine Mahnung in Versen begründet Verzug; der Gläubiger muß nur deutlich genug darin dem Schuldner sagen, das Ausbleiben der Leistung werde Folgen haben.LG Frankfurt, Urteil v. 17.02.1982 - 2/22 O 495/81 (NJW 1982, 650) Nicht nur dieser…
» BGH: Richtig mahnen will gelernt sein
<p>Eine Rechnung an eine Patientin vom 14.09.2004 über € 543,00 endete mit dem Hinweis, dass der Rechnungsbetrag bitte bis zum 05.10.2004 anzuweisen sei. Als keine Zahlung erfolgte, mahnte die Rechnungsstellerin. Die Rechnu…
