Wie die Telekom-Control-Kommission zu ihrem Namen kam (auch wenn Journalisten "Telekom-Kontroll-Kommission" schreiben)

Die meisten österreichischen Regulierungsbehörden tragen Nonsense-Bezeichnungen in einer Mischung aus deutscher und englischer Sprache. Das tun sie natürlich nicht aus eigenem Entschluss, sondern weil es der Gesetzgeber so vorgegeben hat: "Energie-Control Austria", "KommAustria", "Schienen-Control Kommission", oder im Telekombereich eben "Telekom-Control-Kommission". Die Häufung von Behörden, die ein "Control" im Namen tragen, bedeutet allerdings nicht, dass es sich dabei um "Kontrollstellen" etwa für Energie, Schienen oder Telekommunikation handeln würde; vielmehr sind es Regulierungsbehörden, die überwiegend Aufgaben wahrzunehmen haben, die aufgrund von EU-Richtlinien zwingend nationalen Regulierungsbehörden zu übertragen sind. Der Hintergrund der merkwürdigen Bezeichnung ist nur historisch zu erklären: er liegt bei der Luftverkehrskontrolle, englisch: air traffic control. Diese wird in Europa seit fast 50 Jahren im Rahmen der EUROCONTROL kordiniert ("Its name comes from its original mission which was to organise air traffic control" steht unter den FAQs auf der Website). Da die Sprache der Luftfahrt englisch ist, lag es nahe, für die österreichische Luftverkehrskontrolle, ausgehend von der EUROCONTROL, die Bezeichnung Austro Control zu wählen, als das ehemalige Bundesamt für Zivilluftfahrt aufgelöst und seine Aufgaben auf einen aus der klassischen Verwaltung ausgegliederten Rechtsträger übertragen werden sollten. Auf Grund der gesetzlichen Ermächtigung im Austro Control Gesetz wurde gegen Ende des Jahres 1993 die Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung (Austro Control GmbH) gegründet. Das Ausgliederungsmodell der Austro Control wurde juristisch heftig bekämpft, da damit in Österreich erstmals in einem nicht unwesentlichen staatlichen Aufgabenbereich die behördliche Vollziehung durch eine ausgegliederte GmbH erfolgen sollte, was verschiedenste staatsrechtliche Fragen, insbesondere auch zum Rechtsschutz, aufwarf. Mit dem wegweisenden "Austro Control-Erkenntnis" des Verfassungssgerichtshofes vom 14.03.1996, VfSlg 14.473, wurde das Austro Control-Modell (mit gewissen Rahmenbedingungen) aber als verfassungskonform anerkannt, und damit war der Weg frei, auch im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt gerade legistisch vorbereiteten Liberalisierung des Telekommunikationsrechts die Vollziehung einer GmbH zu übertragen. Einem damaligen Modetrend entsprechend sollten nämlich möglichst viele Aufgaben von einem privatrechtlich organisierten Rechtsträger übernommen werden; eine GmbH war dabei sozusagen das Mindeste, in einem Alternativentwurf wurde sogar die Organisation der Regulierungsbehörde als Aktiengesellschaft gefordert. Und weil es den Namen Austro Control schon gab, und das eben gewonnene Austro Control-Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vom Verkehrsministerium gewissermaßen als gutes Omen genommen wurde, benannte man die neu zu schaffende GmbH gleich als "Telekom Control Österreichische Gesellschaft fü…

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Themen: Bundesamt

Erschienen 26. November 2011 auf http://blog.lehofer.at.

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RTR - KommAustria
RTR - Telekom-Control-Kommission und Telekom-Control-Kommission, Senat für Post-Regulierung
RIS Dokument
Frequently Asked Questions (FAQ) on EUROCONTROL | EUROCONTROL
RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 26.11.2011
Austro Control
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