Wie schütze ich mich vor “Mietnomaden”?

Die sogenannten “Mietnomaden” geistern seit Monaten durch Zeitungen, Zeitschriften und das Fernsehen. Der Gedanke, für sein Mietobjekt über Monate oder gar Jahre keine Miete zu bekommen schreckt jeden Vermieter zutiefst. Doch wie kann sich ein Mieter vor diesem Horrorszenario schützen ?

Eins Vorweg: Grundsätzlich gibt es keinen absoluten Schutz. Man kann nur versuchen das Risiko zu vermindern. Diese Risikominimierung kann nur vor Vertragsschluss erfolgen.

Darüber hinaus ist darauf zu achten die Begriffe nicht zu vermischen: Ein Mietnomade ist eine Person, der in eine Wohnung einzieht und von vorneherein nicht die Absicht hat die Miete zu bezahlen. Davon zu unterscheiden ist die Mietminderung auf Grund eines bestehenden Mangels oder einer -vielleicht unberechtigten – Minderung in einem schon länger bestehenden Mietverhältnis oder die fehlende Zahlung auf Grund einer wirtschaftlichen Notsituation. All diese Fälle gehören nicht zum Begriff des “Mietnomaden”, auch wenn manche Vermieter das teilweise anders sehen.

Ein guter Weg zur Risikominimierung ist immer die Abfrage der Schufa. Gegen den “klassischen”, bereits auffällig gewordenen Mietnomanden liegt meist schon ein Vollstreckungsversuch von einem Titel, ein Haftbefehl oder eine eidesstattliche Versicherung (sogenannter “Offenbarungseid”) vor. Diese Einträge werden bei der Schufa gesammelt. Allerdings muss die Person, über die eine Schufa-Auskunft angefragt wird, dieser Anfrage zustimmen. Verweigert jemand die Zustimmung, sollte man auf einen Vertrag mit dieser Person verzichten. Die Abfrage der Schufadaten selber kann nur durch einen Vertragspartner der Schufa, also eine Geschäftsperson, erfolgen. Da die meisten Vermieter nicht als gewerbsmäßige Vermieter handeln, sollte dies über ein Maklerbüro erfolgen. Im übrigen ist auch folgendes zu beachten: Die Schufa macht keine Angaben darüber, ob der Angefragte ein Mietnomade oder ähnliches ist, sondern gibt nur Auskünfte zur Bonität=bisherige Zahlungsmoral des Einzelnen. Allerdings ist eine schlechte Bonität ein starken Hinweis auf sein vertragliches Verhalten.

Wer diesen etwas komplizierten Weg nicht gehen möchte, kann auch weitere am Markt befindliche Datenbanken abfragen, etwa die “Deutscher Mieterdatenbank KG“. Hier sind auf einfache Weg Auskünfte über den potentiellen Mieter zu erhalten. Allerdings sind diese Auskünfte etwas mit Vorsicht zu geniessen, da es sich hier nicht nur um “harte Fakten” handelt, sondern auch die sehr subjektiv gepräkten Eindrücke von Vormietern einfliessen. Wenn der Mieter zu Recht von seinem Minderungsrecht gebrauch macht ist er nicht gleich ein Mietnomade. Allerdings werden beim klassischen Mietnomaden schon entsprechende Hinweise vorhanden sein wie etwa Titel Haftbefehle oder erfolglose Vollstreckungen. In einem solchen Fall ist von einem Vertrasschluss dringend abzuraten.

Weiterhin sollte man auch im Rahmen der V…

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Themen: Eidesstattliche Versicherung , Mietnomaden , Ige , Arglistige Täuschung , Räumungsklage , Schutz , Mietschulden , Wohnraummietrecht , Selbstauskunft , Wie Schütze Ich Mich Vor Geistern

Erschienen 8. Februar 2010 auf http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress.

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