Wie schön. Ich bin bei meinem Mandanten die Nr. 1
am 21.09.2006 von http://www.strafblog.de
Dass man als Strafverteidiger in der Regel nur gegen Vorkasse arbeiten kann, gehört zum kleinen Einmaleins der Strafverteidigung. Das Geld, das man bis zur Hauptverhandlung nicht hat, entmaterialisiert sich nach dem Urteilsspruch bisweilen regelrecht oder verflüchtigt sich zu einer irrationalen Expektanz, von der man zwar träumen, die man aber leider nicht anfassen kann. Es sei denn, man ist bei dem Mandanten die Nr. 1. Dann kann man auch mit Hoffnungen und ungewissen Aussichten prima leben. So geht es mir zum Beispiel. Gestern habe ich mit einem Mandanten telefoniert, den ich schon seit vielen Jahren immer wieder mal vertreten habe. Ein zuverlässiger Zahler war der Mann noch nie, aber irgendwie habe ich dann doch immer mein Geld bekommen. Aktuell haben sich allerdings ganz erhebliche Forderungen aufgetürmt, weil der Mann ziemlich viel Trouble am Hals hatte und ich mich unter Vernachlässigung des kleinen Einmaleins zur Schadenminimierung engagieren ließ. Die klappte dann auch, also die Schadenminimierung, alle Verfahren wurden auf kleiner Flamme eingestellt, aber das Honorar lässt auf sich warten. Kleinere Anzahlung erfolgten zwischendurch ab und an, aber zugesagte namhafte Vorschüsse blieben dann immer wieder aus. Jetzt stehen etliche tausend Euro zu Buche, aber es kommt trotz zahlreicher Mahnungen einfach kein Geld. Seit Monaten werde ich hingehalten, jede Woche erfolgen neue Versprechungen, am Mittwoch, am Freitag, am kommenden Montag kommt das Geld ganz bestimmt. Ich weiß gar nicht mehr, wie viele unmittelbar bevorstehende Geschäftsabschlüsse mir schon angekündigt wurden, aus deren Erlös mein Honorar bezahlt werden sollte, aber dann wurde der Hund krank oder die Oma starb oder das Auto ging unerwartet kaputt und überhaupt. Ich komme morgen früh um 9 und bringe Ihnen schon mal 3.000 Euro vorbei, hörte ich vor einigen Wochen und dann ward der Mann geraume Zeit weder zu sehen noch telefonisch erreichbar. Inzwischen habe ich meine Forderung durch Vollstreckungsbescheid tituliert, aber damit kann ich mir den Allerwertesten abwischen, weil der Mandant, wie ich erst unlängst erfuhr, kürzlich die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Machen Sie sich keine Sorgen, Herr Pohlen, posaunte er gestern ins Telefon, Sie wissen, dass ich Sie nie anlügen würde. Bei mir sind Sie vor allen anderen die Nr. 1!. Na Gott sei Dank, sag´ich da. Ich hatte schon angefangen, mir Sorgen zu machen.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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