Wie platziert man den Hinweis inkl. Mwst., zzgl. Versand wirklich abmahnsicher?
am 11.12.2007 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Am 04.10.07 gab der BGH via Pressemitteilung bekannt, dass ein neues Urteil zum Thema Platzierung der Preisangaben im Internetversandhandel" ergangen ist. Nun liegt auch die Urteilsbegründung vor. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag, wie Online-Händler den Hinweis inkl. Mwst., zzgl. Versand" zu platzieren haben.
Jeder Online-Händler, der im Rahmen seines Internetauftritts Waren anbietet, ist bei einer Werbung unter Angabe von Preisen verpflichtet, die in § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben zu machen. Er hat deshalb zwingend anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV) und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV). Diese Angaben sind dem Angebot bzw. der Werbung eindeutig zuzuordnen, sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.
Es gibt nun im Wesentlichen drei Möglichkeiten, wie Online-Händler den Verbraucher hinsichtlich der Umsatzsteuer und den eventuell noch anfallenden Liefer- und Versandkosten informieren können:
Lösung Nr.1:
Die notwendigen Hinweise können jeweils unmittelbar neben den Preisen der einzelnen Waren stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Hinweise ausgeschrieben (z.B. einschließlich Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) oder in einer verständlichen Art und Weise abgekürzt wird wie z.B. inkl. Mwst., zzgl. Versand". Von Bedeutung ist vielmehr, dass sich der Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer und die Versandkosten nicht von den übrigen Preisangaben abhebt und neben dem Preis eher klein, aber doch noch allgemein lesbar gehalten wird.
Lösung Nr.2:
Der BGH stellte (nochmals) klar, dass ein unmittelbarer räumlicher Bezug der Hinweise …
Hinweise auf Umsatzsteuer und Liefer- und Versandkosten auf Internetseiten
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BGH (I ZR 143/04 ) zu Preisangaben im Internetversandhandel
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BGH stoppt Abmahnwellen wegen Preisangaben (...wohl nicht)
LBR-Blog / Die strenge Rechtsprechung zu Preisangaben und Versandkosten im Internet war von einigen schon als Rechtsgeschichte bezeichnet und damit das Ende der Abmahnwellen eingeläutet worden, als der Bundesgerichtshof Anfang Oktober eine Pressemeldung zu ein…
