Wie Pacman einsammeln
am 18.08.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic
Schnell mal ein paar hundert bis ettliche Tausend Euro können die vom Finanzamt berechneten oder vergüteten Veranlagungszinsen (§ 233a AO) ausmachen. Hier öffnet eine Entscheidung des Bundesfinanzhof eine schicke Geldquelle für die Masse:
Erstattungszinsen nach § 233a AO sind folglich nicht schon im Zeitpunkt der Leistung von Vorauszahlungen bzw. anzurechnender Steuerabzugsbeträge und anzurechnender Körperschaftsteuer unter der aufschiebenden Bedingung, dass einmal die Voraussetzungen vorgenannter Vorschrift eintreten sollten, insolvenzrechtlich begründet, sondern sie entstehen zeitabschnittsweise, so dass der Anspruch auf Erstattungszinsen, die auf Zeiträume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallen, vom FA nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen verrechnet werden kann.
BFH, Beschluss vom 30. April 2007, VII B 252/06
Im Gegenzug müssten auch nach den Argumenten des BFH während des Insolvenzverfahrens berechnete Veranlagungszinsen mit Zahllast zu Gunsten des Finanzamtes nur im Rang des § 39 InsO geltend gemacht werden können.
Gleich …
Aufrechnung mit Erstattungszinsen in der Insolvenz
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Anspruch auf Erstattungszinsen, die auf Zeiträume nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entfallen, kann vom FA nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen verrechnet werden. (more…)…
Die 3.000,00 EUR nehmen wir doch mit für die Masse
InsoBlog.de / Beim Blättern in einer Akte eine Verrechungsanzeige des Finanzamtes: Die Eigenheimzulage des Schuldners für 2007 soll mit Ansprüchen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung verrechnet werden. Geht das? Nein. Da ist § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO in diesem…
Aufrechnung des Finanzamts in der Insolvenz
Blickpunkt Recht & Steuern / Soweit ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeführter Lohnsteuer beruht, ist eine Aufrechnung des Finanzamtes mit Steuerforderungen gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig. Das Aufrechnung…
Aufrechnung des Finanzamts in der Insolvenz
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