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Wie man ein Blog nicht beginnt

am 04.11.2005 von http://www.aktenvermerk.at

Kleiner Leitfaden “Wie man ein Blog nicht beginnt”, in 10 einfachen Lektionen: Zunächst benötigt das Blog einmal einen möglichst einprägsamen Domainnamen (Nur Anfänger bloggen bei blogger.com). Am besten einen, der sich von vorhandenen und etablierten Sites nur um ein paar Buchstaben unterscheidet. jurablogs.com und ein (paar ähnliche andere) gibts es schon, was liegt also näher als zB jurablo.gs? (Eine Nahebeziehung zu Südgeorgien und den Südlichen Sandwichinseln muss dabei nicht glaubhaft gemacht werden.)


Legen Sie sich ein lustiges Pseudonym zu. Eine Nahebeziehung zum Recht sollte dabei erkennbar sein.


OK, das hätten wir, passende Blogging Software ist schnell installiert. Nächster Schritt: Eine kontroversielle Ankündigung, das schafft Linkpopularität. Lassen Sie dich dabei nicht zu tief in die Karten schauen, je vager und kontroversieller, desto besser. Bestreiten Sie vehement den Werbecharakter einer Ankündigung, und betonen Sie gleichzeitig ihre Seriosität (”... werden nur rechtskräftig verurteilte Anwälte aufgelistet. Dies zu veröffentlichen ist gestattet.) Reagieren Sie auf Fragen nach Möglichkeit gar nicht, knapp oder jedenfalls unwirsch. Mit “Kritischen Stimmen” müssen Sie natürlich rechnen (der Neid!). Behaupten Sie, das alles werde “in den nächsten Tagen ge- und erklärt werden”.


Protzen Sie mit einem unnatürlich hohen Pagerank (Achtung: PR 10 haben nur Google und der Liebe Gott, auch PR 9 nur eine Handvoll Webseiten. Seien Sie realistisch.) Kritischen Stimmen bringen Sie mit dem Hinweis zum Verstummen, dass Sie auf “über 3000 Backlinks” verweisen können. Da werden ja wohl auch welche mit PR 8 oder 9 dabei sein und “dann geht das schon so in Ordnung”. Auf den Hinweis, dass diese Seiten allesamt …

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» Lammfromm

» Im dritten Anlauf

» OGH: Access-Provider darf/muss Stammdaten formlos herausgeben

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