Wie man den Unterhalt nicht berechnet
am 28.02.2006 von RA-Blog
In einer Unterhaltssache haben wir noch nicht alle Abrechnungen des Unterhaltsschuldners vorliegen und können daher nicht seriös rechnen. Die Parteien hatten bisher einen angemessenen Betrag vereinbart. Jetzt hat der Schuldner den Unterhalt gekürzt, da er der Meinung ist, weniger zahlen zu müssen. Er hat einen Anwalt. Er hat eine Düsseldorfer Tabelle. Er weiß, wie es geht.
Wie man mit einem Nettogehalt von 2.300 Euro auf einen Unterhalt von nur 650 Euro für die Frau und zwei Kinder kommt? Der Rechenweg konnte mit etwas Mühe gefunden werden:
Ausgezahltes Gehalt
- Eigenbedarf
- hälftiges Kindergeld
= Unterhalt
OK, in der Düsseldorfer Tabelle steht Nettoeinkommen, nicht Auszahlungsbetrag. Sonst könnte ja jeder kommen und irgendwelches Geld umleiten. Und der Selbstbehalt ist eigentlich nicht als erstes abzuziehen, sondern muss am Ende für den Schuldner mindestens übrig bleiben. Aber versuchen kann man’s ja mal.
Hätte man hinter der Tabelle weitergelesen, wo das OLG erklärt, wie man richtig rechnet, wäre man auf eine Mangelfallberechnung und 1.150 Euro Unterhalt gekommen.
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