Wie man Abmahnungen vermeidet

Immer wieder geistern in den Blogs und Foren die aufgeregten Berichte von Abmahnungen herum. Die einen werden von der Musikindustrie abgemahnt, weil Sie Musik, Spiele oder Filme mit anderen getauscht haben, andere benutzen Kartenausschnitte oder Bilder fremder Webseiten auf der eigenen Seite oder betreiben ein Forum, auf der andere Benutzer Rechte Dritter verletzen. Schließlich gibt es auch noch diejenigen, die andere im Internet verbal angegriffen, kritisiert oder beleidigt haben.

Liest man die Berichte und die Reaktionen darauf, zeigen sich die Abgemahnten häufig bestürzt, überrascht und empört über die Abmahnung. Diese Reaktion ist häufig auch gut nachvollziehbar, sind doch die Forderungen, mit denen sich die Abgemahnten nun auseinandersetzen müssen erheblich. Neben der Unterlassung werden Schadensersatz und Anwaltskosten gefordert. Gerade letztere können ganz beträchtliche Summen erreichen.

Häufig liest man auch, dass die Abgemahnten nicht wußten oder unsicher waren, dass ihr Handeln eine teure Abmahnung zur Folge haben könnte. Einerseits ist das verständlich, denn auch unter Juristen sind einzelne Rechtsfragen sehr umstritten und die Gerichte urteilen teilweise widersprüchlich. Andererseits gibt es ganz einfache Grundsätze, bei deren Beachtung niemand Angst vor den berüchtigten Abmahnanwälten haben muss. Es sind im Grunde die selben Regeln, die auch offline, also im “richtigen Leben” gelten. Mit dem Unterschied, dass im Internet besonders auf deren Einhaltung geachten wird, weil das eigene Verhalten weltweit und ständig beobachtbar ist und auch beobachtet wird.

Abmahnungen treffen meißt auf ebenso breite wie unreflektierte Ablehnung. Das Recht ist aber grundsätzlich bemüht Interessenausgleich herbeizuführen. Ich möchte deshalb in diesem Beitrag dazu aufrufen, sich auch mit dem Standpunkt des Abmahners einmal vertraut zu machen. Das kann helfen, Ärger von vornherein zu vermeiden.

Was du nicht willst, das man dir tut, das füge keinem anderen zu.

1. In einer pluralistischen freiheitlichen Demokratie gehört Diskussion und Meinungsbildung zu den wichtigsten Grundsätzen. Deshalb schützt u.a. das Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 GG die Meinungsfreiheit. Das Internet bietet dafür phantastische Möglichkeiten. Die scheinbare Annonymität der Internetdienste verleitet aber offenbar häufig dazu, eigentlich selbstverständliche Anstandsregeln zu vergessen. Das geht mitunter so weit, dass die Netzöffentlichkeit rücksichtslos für Zwecke der privaten Kriegsführung genutzt wird.

Niemand möchte gerne von anderen öffentlich persönlich kritisiert, angegriffen oder beleidigt werden, denn solche Äußerungen können tief verletzen. Wird im Internet öffentlich schlecht über einen Menschen geredet, kann das schlimme Auswirkungen auf sein Leben haben und sogar zu gesellschaftlicher Isolation führen. Jeder Mensch hat deshalb das Recht, von anderen respektvoll…

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Themen: Spiele , Unterschied , Filme
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 16. Dezember 2009 auf http://www.peter-kehl.de.

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