Besser als der Ruf?
Jurabilis | 14. November 2004 — Sind die amerikanischen Studenten, Professoren und Hochschulen wirklich so viel besser? Und sollen sich die deutschen Hochschulen …
„From dishwasher to millionaire“ und „hire and fire“ – diese Doktrinen verbinden viele mit einer typisch U.S.-amerikanischen Personalpolitik. Doch was ist dran an diesen Vorstellungen vom amerikanischen (Alb-)traum? Tobias Polloczek geht dieser Frage im Rahmen seines Secondments nach: ein Bericht aus New York.
„Wie jetzt, Kündigungsgründe? Aber ich habe doch entschieden, dass die Stelle ‚redundant‘ ist!“ Solche Äußerungen kennt jeder deutsche Arbeitsrechtler, der U.S.-amerikanischen Mandanten die Feinheiten des deutschen Kündigungsschutzgesetzes näher zu bringen versucht. Im Rahmen meines Secondments habe ich seit Anfang Januar Gelegenheit, die arbeitsrechtliche Praxis eines in über 100 Ländern aktiven Unternehmens einmal aus Sicht des New Yorker Headquarters hautnah mitzuerleben. Ein doppelter Perspektivenwechsel also: Vom deutschen zum U.S.-amerikanischen Arbeitsrecht und vom Rechtsanwalt zum Inhouse-Juristen.
Bekanntlich gibt es in den USA keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Die „At-will employment Doktrin“ besagt, dass beide Seiten grundsätzlich frei darin sind, die Zusammenarbeit von heute auf morgen zu beenden. Auch gibt es in den USA kein ausgeprägtes Mitbestimmungsregime zu beachten. In Deutschland dreht sich die arbeitsrechtliche Beratungspraxis allerdings häufig um diese Themen. Was machen also U.S.-amerikanische Arbeitsrechtler bloß den lieben langen Tag?
Keineswegs sich langweilen! Für hinreichend Beschäftigung sorgt insbesondere die Befassung mit (vermeintlichen) Diskriminierungsfällen und (behaupteten) Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften. Das Zusammenspiel von punitive damages und class actions führt dabei zu aus Sicht des deutschen Zivilrechts schlicht unvorstellbaren Kostenrisiken für die Unternehmen (z.B. Zahlung von über 150 Millionen USD von Novartis in 2010 im Rahmen eines Vergleichs an Sammelkläger). Kompliziert wird das Ganze dadurch, dass neben den federal statutes unterschiedliche arbeitsrechtliche Vorschriften auf Ebene der 50 Staaten bestehen.
Durch diese Einblicke in den Arbeitsalltag eines U.S.-amerikanischen Unternehmens lässt sich ein gutes Verständnis f…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. März 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.
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