Wie jetzt?
am 18.08.2006 von http://www.ra-blog.de
Ihr Mandant hat das total verrottete Gartenhaus nicht aus dem Garten entfernt.
Warum sollte er? Ist ja nicht seins. War nämlich schon drin. Ich wette 2 (in Worten: zwei) Euro darauf, dass, wenn er es entfernt hätte, folgender Spruch gekommen wäre:
Ihr Mandant hat das nicht in seinem Eigentum stehende neuwertige Gartenhaus entfernt. Dessen Wert beläuft sich auf xxxxx,xx Euro. Dieser Betrag wird als Schadensersatz geltend gemacht. Eine Strafanzeige behalte ich mir vor.
Das werde ich aber nie erfahren. Deshalb wette ich jetzt nochmal 2 (in Worten: zwei) Euro darauf, dass es bei der Ortsbesichtigung heisst, dass das Gartenhaus vorher eben nicht da war. Dann muss man mir aber mal erklären, wie nach gerade mal 16 Monaten Mietzeit ein Gartenhaus total verrottet sein kann.
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