Fehlerhafte Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
De lege lata | 7. Februar 2012 — Der Bundesgerichtshof hat sich in einem heutigen Urteil zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geäußert. De…
U.a. um die Frage ging es bei der Begründung des gestrigen Urteils des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (BGH, Urt. v. 07.102.2012 – 1 StR 525/11). Der BGH hat ein Urteil des LG Augsburg, das den Angeklagten bei einem Steuerschaden von 1,1 Mio € noch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben (vgl. hier die PM). In der PM heißt es zu den Gründen:
“Das Landgericht hat zwar in beiden Fällen einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr.1 AO) angenommen. Die Strafzumessung des Landgerichts weist aber durchgreifende Rechtsfehler zu Gunsten des Angeklagten auf. Das Ausbleiben strafschärfender Umstände wurde mildernd berücksichtigt. Gewichtige Strafzumessungsgesichtspunkte, die die Strafkammer festgestellt hat (z.B. das Zusammenwirken mit dem Steuerberater beim Erstellen manipulierter Unterlagen) blieben bei der Strafzumessung außer Betracht. Die Urteilsgründe lassen besorgen, die Strafkammer habe sich rechtsfehlerhaft bei der Einzelstrafbildung maßgeblich von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung leiten lassen. Nach der gesetzgeberischen Wertung zur Steuerhinterziehung im großen Ausmaß und den hieraus abgeleiteten Grundsätzen zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe (von im Höchstmaß zwei Jahren) nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 – 1 StR 416/08; vgl. Pressemitteilung Nr. 221/08); solche hat das Landgericht hier nicht ausreichend dargetan.”
In der Tagespresse/Berichterstattung über die Verhandlung liest sich das u.a. so:
“So hätte das Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte einen Steuer…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Februar 2012 auf http://blog.strafrecht-online.de.
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blogmbh.de | 5. Februar 2009 — Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 02.12.2008 ausführlich mit dem Strafmaß bei Steuerhinterziehung befasst und…
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