Wie genau schauen Inkasso-Anwälte hin?

Bisweilen fragt man sich, wie bemüht einige Inkasso-Anwälte wegschauen hinschauen, wenn es um die Begründetheit der geltend gemachten Forderungen geht.

Zumindest auf dem Papier werden viele ganz genau hinschauen, denn sonst droht laut der Niedersächsischen Finanzgerichtsbarkeit die Gewerbesteuerpflicht, da eine „berufstypische anwaltliche Tätigkeit“ nur vorliegen soll, wenn jede einzelne Forderung in rechtlicher Hinsicht geprüft wird (vgl den Beitrag hier).

Der gegnerische Kollege vertritt in zahlreichen Inkassoverfahren eine eher dubiose Firma, die Telefondienstleistungen anbietet.

Mein Mandant ist sich sicher, entsprechende Leistungen nicht in Anspruch genommen zu haben. Also hatte mein Mandant die dubiose Firma aufgefordert, die Forderung zu belegen, woraufhin die Erwiderung erfolgte, daß die Forderung „auf einen bestellten Dienst“ zurückzuführen sein könne.

Aha, so ganz sicher war sich die Gegenseite also selbst nicht?

Anstatt nun den geordneten Rückzug anzutreten, beauftragt die Firma den gegnerischen Kollegen mit dem Forderungseinzug. Nachdem dieser meinem Mandanten ein „kostspieliges“ Mahnverfahren in Aussicht gestellt hatte, habe ich für meinen Mandanten erneut um die Übersendung aussagekräftiger Belege für die Forderung gebeten.

Die Erwiderung ließ einige Monate auf sich warten: Schließlich forderte der gegnerische Kollege, daß mein Mandant nun aber bitte unverzüglich zahlen möge. Es liege schließlich ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid gegen Herrn XY vor.

Dumm nur, daß es sich bei Herrn XY nicht um meinen Mandanten handelt und ihm Herr XY nicht einmal bekannt ist.

„Da ist bestimmt die Akte verwechselt worden“, dachte ich mir und teilte dies dem gegnerischen Kollegen mit.

Es vergingen wieder einige Monate.

Nun fühlte sich der gegnerische Kollege gehalten, mir schriftlich mitzuteilen, daß er die „Zwangsvollstreckung oder Pfändung“ prüfen werde, da er mich „trotz mehrfacher Mahnungen oder Anrufe“ nicht zu …

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Themen: Lte , Anekdoten , Aha , Allg. Zivilrecht
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 30. Januar 2012 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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