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Wie geht ein Berliner Testament? (Formulierungsmuster)

am 18.08.2008 von http://www.rechthaber.com

Das klassische Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem sich die Eheleute zunächst jeweils gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erbe(n) des länger Lebenden der Eheleute soll(en) dann das gemeinsame Kind / die gemeinsamen Kinder werden. Was ist der Zweck und wie formuliert man ein Berliner Testament?
Die Ausgangslage ist meist folgende: Die Eheleute haben ein oder mehrere Kinder. Die Kinder sollen im Endergebnis - also nach dem Tod beider Ehegatten - das gesamte Familienvermögen erben, aber eben erst dann. In der ersten Phase - also beim Tod des ersten Ehegatten - soll nämlich zunächst der länger lebende Ehegatte alleine erben, damit dieser finanziell und rechtlich optimal abgesichert ist, insbesondere für den Fall, dass dieser später in ein teures Pflegeheim muss. Der überlebende Ehegatte soll nicht zum Bittsteller der Kinder werden.
Schreiben die Eheleute kein Testament, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann erbt der überlebende Ehegatte nur die Hälfte des Vermögens seines Ehegatten, die andere Hälfte geht an das Kind / die Kinder. Überlebender Ehegatte und Kind(er) bilden dann eine Miterbengemeinschaft, was den weiteren Nachteil hat, dass wichtige Entscheidungen stets gemeinsam getroffen …

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Internet-Expertenforum zur Finanz- und Bankenkrise

Rechtslupe / Ab sofort bis zunächst 5. Dezember 2008 schaltet das Bundeswirtschaftsministerium ein online-Expertenforum für Unternehmerinnen und Unternehmer. Finanzierungsexperten des Bundeswirtschaftsministeriums sowie des Deutschen Sparkassen- und Giroverband…

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