Wie geht es weiter mit dem Datenschutz?

Die Aufforderung des ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) an Webseitenbetreiber ihre Facebook-Like-Buttons zu entfernen und auch Fanpages auf Facebook zu löschen, hat zu unterschiedlichen Reaktionen geführt. Möglicherweise wendet das ULD das geltende Recht falsch an, wie Stephan Schmidt in einem Gastbeitrag in meinem Blog nachvollziehbar darstellt. Andere sind der Meinung, dass das ULD nur seinen Job macht, während das eigentliche Problem die Politik sei. Die neu gegründete Lobbyorganisation “Digitale Gesellschaft” schreibt in ihrem Blog dazu:

Dass das ULD nicht direkt an Facebook herantreten kann, ist das Verschulden der Politik: die Durchsetzung von Datenschutzrecht auf internationaler Ebene ist trotz aller Sonntagsreden von Innen- und Verbraucherschutzministern bislang kein bisschen verbessert worden. Das ULD macht nun schlicht seinen Job: es übt indirekt Druck auf Facebook aus, weil das richtige Instrumentarium für andere Wege fehlt. Wer durch Facebooks ignorante Haltung und das Versagen der Politik am Ende doof da steht, ist der einfache Nutzer, der sich um solche Details einfach nicht kümmern müssen sollte.

Eine Ansicht die eher kurz springt. Denn wir haben es mit einer Reihe von Problemen zu tun, für die man Politik und professionelle Datenschützer, insbesondere die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, gleichermaßen verantwortlich machen muss. Dass die einen nur ihren Job machen, während die anderen versagt haben, ist ein zu einfaches Erklärungsmuster, das die Realität nicht abbildet.

Im Ausgangspunkt gilt es zu erkennen, dass wir mit einem Datenschutzrecht agieren, das aus den siebziger und achtziger Jahren stammt, und das, trotz zahlreicher Änderungen und trotz einer Datenschutzrichtlinie der EU, strukturell im 20 Jahrhundert stehen geblieben ist.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) funktionierte in einer Zeit, als es praktisch nur Großrechner und große Rechenzentren gab, ganz ordentlich. Es ist allerdings konzeptionell von der Vorstellung einer zentralen Datenverarbreitung in Rechenzentren geprägt. Mit der dezentralen Struktur des Internets ist es überfordert. Das deutsche und europäische Datenschutzrecht geht letztlich von einem falsch gewordenen Grundansatz aus. Vielleicht entspricht die Art und Weise wie Datenverarbeitung im Netz funktioniert und wie die Prozesse dort ablaufen, auch überhaupt nicht der tradierten Vorstellung von Datenschutz, gleichwohl ist sie längst unumkehrbare Realität.

Man hat in den letzten 10 bis 15 Jahren kaum (sinnvolle) Versuche unternommen, das Datenschutzrecht zeitgemäß zu erneuern. Auch die §§ 13 ff. TMG enthalten bestenfalls fragmentarische Regelungen. Zum Teil gab es sogar Neuregelungen, wie diejenige zur Auftragsdatenverarbeitung, die anachronistische Züge aufweisen und die im Falle ihrer konsequenten Anwendung das Cloud-Computing und selbst das Host…

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Themen: Datenschutz , Tmg , Bdsg , Schleswig Holstein , Job , Uld , Facebook , Netzpolitik , Like-button , Cookies

Erschienen 22. August 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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