Wie funktioniert eigentlich die Zigarettenmafia?
am 06.10.2008 von http://www.strafprozess.ch
Die Bundesanwaltschaft orientiert mit heutiger Medienmitteilung relativ detailliert über eine Anklage, welche die Bundesanwaltschaft Ende September 2008 dem Bundesstrafgericht überwiesen hat. Angeklagt sind zehn Personen, die sich wegen Verdachts auf Beteiligung an bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) und wegen Verdachts der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 lit. a evt. c StGB) verantworten müssen.
Die Medienmitteilung beleuchtet interessante Einzelheiten des “Geschäfts”-Modells der Angeklagten und ihrer Hintermänner:
Laut Anklage schafften die 10 Personen in den 90er Jahren die Voraussetzungen für den Zigarettenschwarzmarkt in Italien. Dabei wurden namentlich auch aus verbrecherischer Herkunft stammende Mittel der kriminellen Organisationen Camorra und Sacra Corona Unita über Tessiner Geldwechselstuben ins Schweizer Bankensystem eingeschleust. Kuriere brachten riesige Bargeldmengen aus Italien über die Grenze. In Lugano wurden die Mafia-Gelder auf Bankkonten zwischengeschalteter Personen und Firmen gutgeschrieben, damit in Buchgeld umgewandelt und dem legalen Finanzkreislauf zugeführt.Einmal im formellen Bankensystem platziert, wurden diese Gelder auf dem weltweiten Parallelmarkt (Grauer Markt) in unversteuerte Zigaretten investiert. Die Zigaretten wurden hernach auf dem Luft- See- und Landweg nach Montenegro transportiert, dort zwischengelagert und für die Clans der kriminellen Organisationen bereitgestellt. Aufgrund der zu Beginn der 90er Jahre verhängten …
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