Wie die Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen

Die Anschläge in Norwegen haben die deutsche Diskussion über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, sowie generell eine stärkere TK- und Internetüberwachung, erneut angeheizt. Von Innen- und Sicherheitspolitikern wird hierbei gerne der Eindruck erweckt, den Ermittlungsbehörden stünden keine ausreichenden Instrumentarien zur Verfügung.

Tatsächlich existiert eine Fülle von gesetzlichen Überwachungsbefugnissen, deren Umfang und Reichweite den meisten Menschen vermutlich gar nicht bewusst ist und die in der Gesamtschau bereits ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben.

Ich möchte deshalb einmal einen Überblick über die Ermittlungsmaßnahmen geben, die deutsche Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden im Bereich der Telekommunikation tatsächlich praktizieren. Für die meisten dieser Maßnahmen existieren gesetzliche Regelungen, deren Anwendbarkeit auf die jeweilige Maßnahme aber nicht immer völlig zweifelsfrei zulässig ist. Gelegentlich werden von den Behörden aber auch evident rechtswidrige Maßnahmen ergriffen, wie der vieldiskutierte Einsatz des Bayern-Trojaners zeigt.

Überblick über Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation und des Internets:

Überwachung und Aufzeichnung des Inhalts eines Telekommunikationsvorgangs (§ 100a StPO) Auswertung von Daten aus Gerätespeicher oder SIM-Karten (§ 94 StPO) Auskunft über Bestandsdaten von TK-Anbietern (§§ 161 Abs.1, 163 Abs. 1 StPO i.V.m. § 113 Abs. 1 TKG) und von Telemedienanbietern (§ 14 Abs. 2 TMG) Personenauskunft zu einer vorhandenen Rufnummer (§§ 112, 113 TKG) und zu vorhandenen dynamischen oder statischen IP-Adressen sowie E-Mail-Adressen (§ 113 TKG) Ermittlung von Standortdaten von Mobiltelefonen über Mobilfunknetze (§§ 100a oder 100g StPO) Ermittlung von Standortdaten von Mobiltelefonen in Echtzeit (§ 100g Abs. 1 S. 3 StPO) Auskunft über Rechnungsdaten (§§ 96, 97 TKG, 100g StPO) Auskunft über künftig anfallende Verkehrsdaten (§ 100g Abs. 1 StPO) Auskunft über in der Vergangenheit angefallene Verkehrsdaten. Derzeit faktisch eingeschränkt dadurch, dass keine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung mehr besteht. Da einige Provider aber auch ohne Vorratsdatenspeicherung bis zu 3 Monaten speichern, kann auch hier oftmals noch erfolgreich ermittelt werden Ermittlung von PIN/PUK (§§ 113 Abs. 1 S. 2 TKG, 161, 163 StPO) Aufzeichnung des E-Mail-Verkehrs während der Übertragungsphase (§ 100a StPO) Kontrolle/Sicherstellung des E-Mail-Verkehrs während der Zwischenspeicherung auf dem Mail-Server des Providers (§§ 94 ff. bzw. § 99 StPO) Sicherstellung von E-Mails auf dem Computer des Empfängers (§§ 94 ff. StPO) Ermittlung der sog. IMSI zur Identifizierung oder Lokalisierung durch sog. IMSI-Catcher (§ 100i StPO). Die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) ist eine Kennung mit der ein Mobilfunkteilnehmer in den Funknetzen eindeutig identifiziert werden kann Ermittlung de… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Datenschutz , Bürgerrechte , Telefonüberwachung , Onlinedurchsuchung , Tkg , Rechtsstaat , Telemedien , Vorratsdatenspeicherung , überwachung , Netzpolitik , Tk-Überwachung

Erschienen 26. Juli 2011 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

§ 3 Nr. 30 Tkg: LG Offenburg: Ermittlung des Internet-Anschlussinhabers - Ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bei Internet-Providern über…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. April 2008 — 1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als …

Saugen, bis die Leitung glüht?

Jurabilis | 19. März 2008 — Auf einen besonderen Aspekt des heutigen Beschlusses aus Karlsruhe weist der Bundesdatenschutzbeauftrage Schaar hin: So sei auf Ba…

Saugen bis die Leitung glüht?

Jurabilis | 19. März 2008 — Auf einen besonderen Aspekt des heutigen Beschlusses aus Karlsruhe weist der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hin: So sei auf B…

Auskunftserteilung über den Anschlussinhaber einer dynamischen IP-Adresse

Handakte WebLAWg | 14. Mai 2008 — Jedenfalls seit dem 01.01.2008 ist eine von der Staatsanwaltschaft begehrte Auskunft über ein unmittelbares Auskunftsersuchen d…

Vorratsbeweisverwertung

Das Cybercrime Blog | 6. Juli 2010 — Während das Vorratsdatenspeicherungs-Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2010 breit rezipiert wurde, haben die ebenfa…

Fahnder greifen häufig auf gespeicherte Vorratsdaten zu

JIPS News | 18. Dezember 2008 — Aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/11139) auf die Kleine Anfrage der FDP Fraktion (BT-Drs. 16/10952) vom 12.11.200…

BGH: Niedrige Hürden bei E-Mail-Überwachung

JIPS News | 12. Mai 2009 — Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2009 (Az: 1 StR 76/09) hat die Vorraussetzungen an die Sicherstellung von E…

(Un)Zulässigkeit von Staatstrojanern

Internet-Law | 18. Oktober 2011 — Die juristische Fachzeitschrift K&R hat einen ganz aktuellen Aufsatz (K&R 2011, 681) von Frank Braun online veröffent…

Auskunfterteilung durch den Provider bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Handakte WebLAWg | 4. September 2007 — Eine von der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der Urheberrechtsverletzung über ein Filesharing-System beantragte Ausku…

Zwangsmittel gegen den Zeugen – erlaubt oder nicht?

Heymanns Strafrecht Online Blog | 13. März 2012Zwangsmittel gegen einen Zeugen sind nicht nur grundsätzlich erlaubt (vgl. § 70 StPO), sondern möglicherweise sogar geboten. So…

Forderung nach stärkerer Internet-Überwachung