Wer nicht hören will...
RA-Blog | 1. Dezember 2008 — Der ehemalige Vermieter meiner Mandantin rügt, dass er rund drei Wochen nach dem Auszug die Schlüssel zum Haus und zur Wohnung noc…
Eine Mandantin will ihre Wohnung geräumt zurückgeben. Der Vermieter beschwert sich, dass sie einen Raumteiler aus Pappe - nach seinen Angaben eine hochwertige Spanplatte aus den 1960er Jahren - entfernt hatte. Er geht, will aber später zurückkommen. Da das nicht passiert, fährt die Mandantin zwecks Schlüsselübergabe zu ihm nach Hause. Er steht vor dem Haus, läuft rein und öffnet auf ihr Klingeln nicht. Die Mandantin fährt zurück zu der Wohnung und wirft die Schlüssel in einen unbeschrifteten Briefkasten, von dem sie glaubt, er gehöre zum im gleichen Haus gelegenen Geschäft des Vermieters. Leider falsch:
Weiter wollten Sie mir die gesamten Schlüssel am (…) übergeben, damit eine Vermietung der Wohnung zügig erfolgen kann, ansonsten muss ich Sie mit der weiteren Miete belasten. (…) erwarte ich die sofortige Übergabe der Wohnung (…)
Ich schreibe zurück, dass die Mandantin die Schlüssel in den Briefkasten geworfen hatte, da er zum Übergabetermin nicht erschienen ist. Damit ist er nicht einverstanden:
Am (…) war die Schlüsselübergabe anberaumt, ohne dabei eine Uhrzeit anzugeben. (…) Falls Ihre Mandantin den Schlüsselbund in ihren eigenen Briefkasten geworfen hat, so kann ich diesen nicht öffnen (…) Sollte dieser Briefkasten gewaltsam geöffnet werden müssen, so gehen die entstandenen Kosten zu Lasten Ihrer Mandantin, da der Briefkasten alsdann nicht mehr zu verwenden ist. Also lassen Sie den Briefkasten unverzüglich öffnen.
Ich erkläre nochmal, dass er die Schlüssel längst hätte haben können, wenn er nicht weggelaufen wäre. Die Mandantin habe übrigens gar keinen Briefkastenschlüssel erhalten, den müsse er noch haben. Eventuelle Mietausfälle habe er damit selbst verschuldet. Dann schreibt er wieder:
Ein gewaltsames Öffnen kommt von meiner Seite erst nach dem (…) in Frage, und dieses nur mit Schlüsseldienst und unter Zeugen, da ich nicht berechtigt bin, den Briefkasten eines Mieters zu öffnen. Bei dieser Tat würde ich mich sogar strafbar machen (lt. Auskunft).
Ich teile mit, dass zur zügigen Abwicklung die Mandantin die Schlüssel jetzt selber aus dem Briefkasten fischen will - ohne Schlüsseldienst. Man müsse sie dafür nur ins Haus lassen.
Das war’s dann auch. Eine schwere Geburt.
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