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Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar. Das Gericht begründet seine Meinung damit, dass es sich bei dynamischen IP-A

am 26.06.2008 von http://www.drbuecker.de

Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar. Das Gericht begründet seine Meinung damit, dass es sich bei dynamischen IP-Adressen eines Internet-Anschlussinhabers inklusive der zugehörigen Kundendaten um ein Verkehrsdatum handelt und nicht um ein Bestandsdatum gemäß § 3 Nr. 3 TKG. IP-Adressen werden in IP-basierten Computernetzwerken wie dem Internet, verwendet, um wie mit der Post vergleichbar, Daten vom Absender erfolgreich zum Empfänger gelangen zu lassen. Sie ist gleich einer Postanschrift zu sehen. Wenn bei einem solchen Vorgang einem Host bei jeder neuen Verbindung mit dem netz auche ine neue IP-Adresse zugewiesen wird,spricht man von einer dynamische IP-Adresse. Der Vorteil liegt auf der Hand. Da nicht alle Kunden gleichzeitig online sind, muss deutlich weniger als eine IP-Adresse pro Kunde verwendet werden.Da es sich bei einer dynamischen IP-Adresse um ein Verkehrsdatum und es sich somit um eine personenbezogene Berechtigungserkennung handelt, unterliegt diese einem strengen Schutz und insbesondere dem Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG. Eine Herausgabe ist nur dann rechtmäßig, wenn der Verdacht auf Verübung einer schweren Straftat i. S. d. § 100a Abs. 2 StPO besteht. Dies ist bei Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich nicht der Fall.Leitsätze:TKG §§ 3 Nr. 3, Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1; BDSG § 3 Abs. 1; StPO § 100a Abs. 2; GG Art. 10 Abs. 11. Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers nebst den dazu gehörigen Kundendaten handelt es sich um ein Verkehrsdatum - personenbezogene Berechtigungskennung - i.S.v §§ 3 Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1 …

LG Frankenthal: Dynamische IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers stellt ein Verkehrsdatum i. S. v. §§ 3 Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG dar. Eine Providerauskunft ist bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar

Dr. Bücker Newsfeed / Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat, ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar. Das Gericht begründet seine Meinung damit, dass es sich bei dynamischen IP…

LG Frankenthal: Provider-Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar? - Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum, dessen Abruf und Übermittlung nur beim Verdacht

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum - personenbezogene Berechtigungskennung - i.S.v §§ 3 Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG) und nicht um ein Bestandsdatum (§ 3 Nr. 3 TKG; a.A. wohl L…

LG Offenburg: Ermittlung des Internet-Anschlussinhabers - Ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bei Internet-Providern über den sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbergenden Anschlussinhaber bedarf keiner richterlichen Anordnung.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als Bestandsdaten gemäß §§ 113, 3 Nr. 3 TKG i.V.m. § 111 Abs. 1 TKG und nicht als Verkehrsdaten anzusehen. Dies gilt…

AG München: Dynamische IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten - Für den Betreiber eines Internetportals stellen dynamische IP-Adressen mangels Bestimmbarkeit der hinter dieser Einzelangabe stehenden Person grundsätzlich keine personenbezo

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Dynamische IP-Adressen sind grundsätzlich keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG. 2. Einer in den Log-Files eines Webserver gespeicherten (dynamischen) IP-Adresse fehlt die Bestimmbarkeit i.S.v. § 3 BDSG, wenn die datensp…

AG Offenburg: P2P-Tauschbörsen - Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist (im Bereich der Bagatellkriminalität) offensichtlich unverhältnismäßig.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist im Bereich der Bagatellkriminalität offensichtlich unverhältnismäßig. <br><br> 2. Die Beantragung der Auskunf…

OLG Zweibrücken: Providerauskunft rechtmäßig - Die Mitteilung der Identität desjenigen, der zu einem bestimmten Zeitpunkt Nutzer einer dynamischen IP-Adresse war, dürfte lediglich die Mitteilung eines Bestandsdatums darstellen. Jedenfalls gre

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Senat hält es für zweifelhaft, das die Identität desjenigen, der zu einem bestimmten Zeitpunkt Nutzer einer dynamischen IP-Adresse war, als Verkehrsdatum i.Sv. § 3 Nr. 30 TKG einzuordnen ist. Teilt ein Telekommunikationsanbieter auf ein…

LG Frankenthal: Verwertungsverbot für Provider-Auskunft auch im Zivilverfahren bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing über Tauschbörsen

Dr. Bücker Newsfeed / Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.05.2008, Az. 6 O 156/08 nunmehr entschieden hat, gilt ein Verwertungsverbot für Provider-Auskünfte nun auch im Zivilverfahren bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing über Tauschbörsen. Die Entschei…

OLG Zweibrücken: Dynamische IP-Adresse ist Bestandsdatum

Kanzlei-Blog Rechtsanwalt Peter Ratzka / Das OLG Zweibrücken hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dynamische IP-Adressen als Bestands- oder Verkehrsdaten zu werten sind (Beschluss v. 26.09.2008, Az.: 4 W 62/08).Offenbar hatte ein Filesharer ein Computerspiel in einer P2P Tausch…

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