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Wie bestechungsgefährdet sind Beamte des Bundesfinanzministeriums

am 26.12.2005 von http://www.recht-blog.com

Das Bundesfinanzministerium hat die ihm anvertrauten Betriebsprüfer angewiesen, bei Prüfungen kein Glas Wasser, keine Tasse Kaffee mehr zu akzeptieren. Diese Anweisung datiert vom 16.02.2005, trägt das Aktenzeichen Z B1-P 1011-9/04, befasst sich mit der Frage, was ein Beamter mit oder ohne Zustimmung annehmen darf und sagt sodann ausdrücklich, dass von einer stillschweigenden Zustimmung zur Annahme von Erfrischungsgetränken wie Kaffee, Tee oder Ähnlichem bei prüfenden kontrollierenden oder überwachenden Beamten, z.B. die Beamten des Betriebsprüfungsdienstes, nicht die Rede sein könnte.
Betroffen davon sind die Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Bedeutet, wenn in Zukunft Prüfungsbeamte des Landes und des Bundes vor einem sitzen, darf nur der Landesbeamte einen Kaffee annehmen.
Da stellt sich die Frage, was ist mit der Zurverfügungstellung des Parkplatzes oder mit der Nutzung der Toilette. Auch das wäre ein geldwerter Vorteil.
Wäre diese Anweisung vom 1 April könnte man Verständnis dafür aufbringen. Was für ein Menschenbild haben die Verfasser einer solchen Anweisung. Es stellt sich auch die Frage, was man von seinem Mitarbeitern hält, wenn man davon ausgeht, dass die Beamten bereits durch Kaffee, Tee oder Wasser korrumpierbar sind.
Quelle: NJW Editorial Heft 48/2005
Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer

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