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Widerstand gegen Abmahnungen bei Webshops und eBay-Shops lohnt sich meistens

am 04.09.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Daß das Betreiben eines Online-Shops bzw. eines eBay-Shops bei der derzeitigen Rechtslage und Rechtssprechung einer Navigation durch ein Mienenfeld gleicht, hat sich bereits herumgesprochen. Daß sich der Widertand gegen Abmahnungen lohnen kann, zeigt nicht nur die eigene Erfahrung, sondern auch eine Umfrage der Trusted Shops GmbH (www.trustedshops.de), die im Januar 2007 679 Online-Shopbetreiber befragt hat.
Gegenstand von Abmahnungen war dabei in den meisten Fällen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, insbesondere bei Verkäufen über eBay (siehe Beitrag). Ferner Verletzungen von Marken und Urheberrechten, Verstöße bei der Darstellung des Preises nach der Preisangabenverordnung (PAngV) und fehlerhafte Impressumsangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Ferner wurden auch einzelne Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Abmahnung beanstandet (zur Frage, ob dies neben Verbraucherzentralen und Wettbewerbszentralen auch Mitbewerber abmahnen können, siehe folgenden Beitrag).
Immerhin knapp die Hälfte der befragten Shopbetreiber haben die Abmahnung zurückgewiesen bzw. die Unterlassungserklärung zu eigenen Gunsten geändert. 20% der Befragten hatten eine Abmahnung zwar akzeptiert, deren Kosten aber nicht bzw. nur reduziert erstattet.
Auf den Widerstand der befragten Shopbetreiber hin hatten ca. 1/5 der Abmahner ihre Abmahnung zurückgezogen. In knapp der Hälfte aller Fälle hat der Gegner die Änderung der Unterlassungserklärung bzw. die Kostenreduzierung akzeptiert.
Praxistip:
Auch wenn dies aus der Feder bzw. aus der Tastatur eines Anwalts verdächtig klingen mag: Jeder Person, die in gewerblichen Umfang …

Rainer am 27.07.2008 um 21:25 Uhr:

Ich habe eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletztung erhalten, da mein Neffe eine Yamaha Verkäufer über meinen EBAY Account verkauft hatte und Bilder von Hifi-Leipzig mit in seine Auktion mit übernommen hatte. Es waren 7 Bilder und Hifi-Leibzig hat eine Abmahnung mit Kosten von EUR 400,-- pro Bild in Rechnung gestellt plus Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 603,70 EUR. Sind diese Kosten pro Bild berechtigt ??. Wer weiss wie ich mich verhalten kann und die Kosten zumindest auf ein akzeptables Nivea senken kann. Das war mir und meinem Neffen eine Lehre ! NIE WIEDER BILDERKLAU !!!

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