Widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers bei unwirksamer Kündigung

Widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers bei unwirksamer Kündigung

Ein Arbeitnehmer hatte seinen Lohn nicht pünktlich erhalten und kündigte deshalb fristlos. Der Arbeitgeber nahm die fristlose Kündigung hin und zahlte ab sofort gar nichts mehr.

Einige Monate später überlegte es sich der Arbeitnehmer anders: Ihm fiel ein, dass seine eigene Kündigung unwirksam war, da kein wichtiger Grund vorlag. Er klagte auf Lohn. Der Fall ging bis zum undesarbeitsgericht, das nun am 12. März 2009 entschied (Az: 2 AZR 894/07): Kein Lohnanspruch wegen widersprüchlichen Verhaltens.

“Kündigt ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung aus, die vom Arbeitgeber nicht angegriffen wird, kann er später nicht Lohn einklagen und sich dann darauf berufen, dass die von ihm selbst ausgesprochene Kündigung unwirksam gewesen sei.”

Das Gericht weist in seiner Begründung darauf hin, dass die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers eines wichtigen Grundes bedu…

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Themen: Verbot , Bgb , Wichtiger Grund , Kündigung Verspäteter Lohn , Kündigung Wegen Lohnverzug , Verspätete Lohnzahlung , Wichtiger Grund Kündigung Arbeitsverhältnis
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 29. Juni 2009 auf http://www.rechthaber.com.

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