Widersprüchliche Flächenangaben in Abrechnungen
am 28.05.2008 von http://log.handakte.de/
Obwohl die Betriebskostenabrechnungen eines Berliner Vermieters jährlich wechselnde Flächenangaben auswiesen, entschied der Bundesgerichtshof, die Abrechnungen seien formell in Ordnung. Sie müssten auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden (BGH VIII ZR 261/07).
“Sehr problematisch”, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), in einer ersten Stellungnahme das Urteil der Karlsruher Richter. “Ich halte Abrechnungen, die zwischen 1999 und 2004 fünf verschiedene Flächenangaben für Heizung und Warmwasser machen, nicht für formell ordnungsmäßig. Mit der heutigen BGH-Entscheidung wächst die Gefahr, dass Vermieter, um die 12-monatige Abrechnungsfrist einzuhalten, zunächst einmal mehr oder weniger vorläufige Daten in die Abrechnung einstellen, die später dann immer noch korrigiert werden können.”
Der BGH hatte erklärt, dass die formellen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung erfüllt seien, wenn die im Abrechnungszeitraum angefallenen Betriebskosten aus sich heraus verständlich …
Nachgebesserte Betriebskostenabrechnung
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» Franz-Georg Rips - Wikipedia
» Deutscher Mieterbund e.V.
» Deutscher Mieterbund e.V.: PM 28.05.2008_2
Deutscher Mieterbund e.V.
