Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid nach § 50 SGB X und die Erklärung der Aufrechnung mit den laufenden Bezügen haben aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG.
Mit Beschlüssen vom 20.09.2011, - L 19 AS 1509/11 B ER - und - L 19 AS 1510/11 - hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass ein Widerspruch gegen einen Rückforderungsbescheid nach § 50 SGB X und die Erklärung der Aufrechnung mit den laufenden Bezügen in Form eines Verwaltungsaktes nach § 43 Abs. 1, 2 und 4 SGB II i.d.F. ab dem 01.04 2011 aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG haben. Vorliegend hat der Widerspruch des Antragstellers gegen die im Bescheid vom verfügte Rückforderung nach § 50 SGB X und die Erklärung der Aufrechnung mit den laufenden Bezügen in Form eines Verwaltungsaktes nach § 43 Abs. 1, 2 und 4 SGB II i.d.F. ab dem 01.04 2011 aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gehabt, da die Bestimmung des § 39 SGB II über die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts nicht eingreift (vgl. zur Nichtanwendbarkeit des § 39 SGB II auf einen Erstattungsbescheid nach § 50 SGB X: LSG NRW Beschluss vom 30.09.2009 - L 19 B 247/09 AS). Der Regelungsgehalt des § 39 Nr. 1 SGB II erstreckt sich nicht auf die Erklärung einer Aufrechnung in Form eines Verwaltungsaktes nach § 43 Abs. 4 SGB II, da ein solcher Verwaltungsakt keine Leistung der Grundsicherung aufhebt (§ 48 SGB X), zurücknimmt (§ 45 SGB X) oder widerruft (§§ 46, 47 SGB X), sondern nur die Vollziehung des sich aus einer Entscheidung nach §§ 45 - 47 SGB X ergebenden Erstattungsanspruchs nach § 50 SGB X in Form der Aufrechnung regelt. Anmerkung: Der Antragsgegner hat mit Schreiben vom 01.08.2011 gegenüber dem Sozialgericht bindend erklärt, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 04.05.2011 hergestellt und die Aufrechnung mit den laufenden Bezügen eingestellt wird. Damit hat er konkludent erklärt, dass er die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die im Bescheid vom 04.05.2011 verfügte …
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Erschienen 4. Oktober 2011 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.
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