Widerspruch, Herr Verfassungsrichter! Im Internet wird one man, one vote verwirklicht!

Anregend erscheint die Rede des Richters Udo Di Fabio am Bundesverfassungsgericht. Oder ist nur das bedenklich, was Peter Kurz und mit ihm die Westdeutsche-Zeitung (WZ) im Internet berichtet ? Erste Hinweise darauf gibt es schon in der Kommentierung im Blog Internet-Law.de und auf den Seiten des Solinger Tageblatt Teil I / Teil II. In der WZ wird also nicht auf die vollständigen Texte der Rede des Richters am BVerfG, Udo Di Fabio verwiesen bzw. auf diese verlinkt. Aufschlussreich, denn die Rede des Verfassungsrichters fällt wesentlich ausgewogener aus, allerdings nicht ohne Kritik an Internet-”Medien” (z.B. Blogs und Twitter).

Es erscheint selbst aufschlussreich, dass die Rede im Internet von der WZ nur gekürzt erscheint. Der Zentrale Vorwurf des Richters am BVerfG war – nach dem Artikel der WZ – und der zusätzlichen (online!) Pressemitteilung der WZ über den Presseartikel – ja die Verkürzung und kommerzielle Ausnutzung (sic!) des neuen Mediums Internet. Doch jede Zeitung wurde und wird überflutet mit neuen Meldungen aus Pressespiegeln, von Nachrichtenagenturen, persönlichen Mitteilungen und fremden Berichten. Die journalistische gute Auswahl ist ein Qualitätsmerkmal von klassischen Medien, ebenso wie von guten Internet-Seiten wie z. B. Wikipedia. Dabei kann eine Falschmeldung in den neuen Medien wirksam und schneller korrigiert werden, als in Zeitungen: Das BVerfG hat noch im letzten Jahr selbst eine falsche Medienmeldung per “Pressemitteilung” berichtigen müssen. (“BVerfG korrigiert Mediendarstellung bzgl. Studiengebühren in Hessen”, auf diesem Blog am 12. Juli 2008 )

Medienmacht war nie vom Medium abhängig

Alle mir bekannten Zeitungen und Rundfunksender sind online, in den USA sind die ersten Medien “nur” noch online. Sie nutzen das Internet kommerziell. Aber so wie der Hörfunk nicht das Ende der Zeitungen war, das Fernsehen nicht das Ende des Hörfunks und der Zeitungen, so wird auch das Internet nicht das Ende der Medien sein. Es wird ein neues Trägermedium sein bzw. ist es schon. Schon die WZ kann ihre eigene Meldung nicht mit einem vollständigen Profil des Autors Peter Kurz und des Redners Udo Di fabio in Druckform unterlegen, ohne den Rahmen des Zumutbaren zu sprengen. Also vorher ein Profil anlegen und darauf verlinken? In jedem Fall waren die hier als verläßlich beschriebenen Quellen-Informationen der klasischen Medien nur mit hohen Transaktionskosten zu erreichen. Das ist jetzt anders. Eine Impressumspflicht gibt es auch schon. Zudem hat nicht zuletzt die Diskussion der “embedded Reporter” gezeigt, dass die klassischen Quellen auch nicht immer wert- und Einflußfrei blieben. Hier ist es gerade ein Blogger aus Bagdad gewesen, der aus der – trotz Gefahren für ihn selbst – angeblich immer vorhandenen Anonymität des Internet heraustrat.

Das neue Mitmach-Web (Web 2.0)

In Anlehnung an den Vergleich des Richters Udo Di Fabio am Bundesverfassungsgericht m…

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Themen: Medien , Internet , Zeitung , Grundlagen , Rundfunk , Community-recht , Demokratie , Journalismus , Rede

Erschienen 25. August 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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