Widerspruch gegen Google Street View

Mach Disch nackisch! Tja, wenn wir wenigstens vorher mal aufgefordert oder gefragt worden werden. Aber so viel Anstand besitzt Google leider nicht. Die veröffentlichen einfach was das Zeug hält. Privatsphäre? Fehlanzeige! Was tun? Einspruch einlegen. Und so geht's: Wie kann ich Widerspruch einlegen? Der Widerspruch kann schriftlich eingelegt werden. Das Schreiben ist an folgende Adresse zu richten: Google Deutschland, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg Ein Widerspruch kann außerdem per E-Mail an folgende Adresse möglich: StreetView-Deutschland@google.de Ab dem 16.08.2010 kann man auch direkt online unter www.google.de/StreetView Häuser markieren, die nicht gezeigt werden sollen. Inhalt des Widerspruchs Das Widerspruchsschreiben muss die genaue Adresse des Objektes enthalten, das unkenntlich gemacht werden soll. Es könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen: Widerspruch Google Street View Außerdem sollte der Verwendung der mitgeteilten Daten widersprochen werden. Ausnahme: Verwendung der Daten für die…

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Themen: Google , Hamburg , Google Maps , Abc , Widerspruch , Google Street View

Erschienen 10. August 2010 auf http://exalaw.blogspot.com.

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