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Widerspruch bei gesetzlich angeordnetem Übergang von Arbeitsverhältnissen

am 02.03.2006 von http://info.folkertjanke.de

Nach § 613a Abs. 6 BGB kann ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen, wenn der Betrieb, in dem er beschäftigt ist, infolge eines Rechtsgeschäfts auf einen anderen Inhaber übergeht. Die Vorschrift findet auf den gesetzlich angeordneten Übergang eines Arbeitsverhältnisses keine Anwendung. Auch eine sinngemäße Anwendung kommt nicht in Betracht, wenn ein Gesetz zur Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einem Land auf eine Stiftung des öffentlichen Rechts ausdrücklich nur auf die Anwendung der rechtserhaltenden Regelungen gegen den neuen Arbeitgeber nach § 613a Abs. 1 - 4 BGB verweist. Der darin gleichzeitig enthaltene Ausschluss eines Widerspruchsrechts verstößt auch nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des übergehenden Betriebes gebieten und die Interessen der Belegschaft hierdurch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem heutigen Revisions-Urteil vom 02.03.2006 (Az.: 8 AZR 124/05) wie auch schon die Vorinstanzen.
Der Kläger war …

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Bei Übergang von Betriebsteilen ist ein Gemeinschaftsbetrieb nicht neuer Arbeitgeber

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Zu den Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang

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BAG: Unterrichtungspflichten beim Betriebsübergang

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