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Widerrufsrecht bei Fertig- und Ausbauhausverträgen

am 19.03.2006 von http://www.heinicke.com

BGH-Urteil vom 22.12.2005, AZ: VII ZR 183/04

Zwischen den Parteien bestand ein Vertrag über die Lieferung eines Fertig- und Ausbauhauses. Vereinbart war, dass der Auftraggeber nach Baufortschritt Teilzahlungen leisten sollte. Der Auftraggeber widerrief den Vertrag und behauptete, es liege ein Ratenlieferungsvertrag bzw. ein Teilzahlungsgeschäft vor, so dass ein Widerrufsrecht für ihn als Verbraucher bestünde.

Diese Auffassung teilte der BGH nicht. Ein Widerrufsrecht bestehe nicht, da der Vertrag über die Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses, wie auch ein Vertrag über ...

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