Widerrufsrecht bei Fertig- und Ausbauhausverträgen
am 19.03.2006 von http://www.heinicke.com
BGH-Urteil vom 22.12.2005, AZ: VII ZR 183/04
Zwischen den Parteien bestand ein Vertrag über die Lieferung eines Fertig- und Ausbauhauses. Vereinbart war, dass der Auftraggeber nach Baufortschritt Teilzahlungen leisten sollte. Der Auftraggeber widerrief den Vertrag und behauptete, es liege ein Ratenlieferungsvertrag bzw. ein Teilzahlungsgeschäft vor, so dass ein Widerrufsrecht für ihn als Verbraucher bestünde.
Diese Auffassung teilte der BGH nicht. Ein Widerrufsrecht bestehe nicht, da der Vertrag über die Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses, wie auch ein Vertrag über ...
Ausbauhäuser und Vertragswiderruf
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer zur Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses gegen Teilzahlungen verpflichtet, ist ein Werkvertrag. Ein Verbraucher kann einen solchen Vertrag weder nach den Bestimmungen über die Ratenlieferungsvertr&…
Ausbauhäuser und Vertragswiderruf
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer zur Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses gegen Teilzahlungen verpflichtet, ist ein Werkvertrag. Ein Verbraucher kann einen solchen Vertrag weder nach den Bestimmungen über die Ratenlieferungsvertr&…
Widerrufsrecht bei Fertig- und Ausbauhausverträgen mit Ratenzahlung
Heinicke und Kollegen / BGH Urteil vom 22.12.2005, VII ZR 183/04 Die Prozessparteien schlossen einen Vertrag über die Lieferung und Erstellung eines Fertig- und Ausbauhausvertrages. Hierbei wurde vereinbart, dass Teilzahlungen je nach Baufort-schritt geleistet werden.…
AG Hamburg: DSL-Vertrag ist fernabsatzrechtlich ein Kaufvertrag
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Hamburg (Urt. v. 21.06.2007 - Az.: 6 C 177/07) hat entschieden, dass ein DSL-Vertrag fernabsatzrechtlich als Kaufvertrag einzuordnen ist.Das Gericht hatte zu überprüfen, ob dem Kläger ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht für seinen DSL…
eBay: Irreführung über Widerrufsrecht durch Wiedergabe des Gesetzeswortlauts von § 312 Abs. 4 Nr. 5 BGB
BERLIN BLAWG / Folgende Widerrufserklärung wird beanstandet: 1. Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ei…
DSL-ÄRGER
LawBlog / Wer mit seinem DSL-Anschluss zu lange hingehalten wird, hat ein Sonderkündigungsrecht. Wird der Termin nicht eingehalten, sollte nochmals eine Frist gesetzt werden. Danach kann man aus dem Vertrag aussteigen, zitiert heise online die Verbraucherzen…
Vertragsstrafe bei einer Ausführungsfrist von 35 Werktagen
Heinicke und Kollegen / Kammergericht, Urteil vom 01.06.2007, Akten-zeichen 7 U 190/06 Der Auftraggeber beauftragte den Auftragnehmer mit der Erbringung von Werkleistungen. Im Rechts-streit macht der Auftragnehmer Restwerklohnan-sprüche geltend, gegen die der Auftragg…
OLG Hamm: Wettbewerbswidrige Belehrung über Widerrufsrecht bei eBay-Verkauf
domainundrecht.de / JurPC: OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2005: Es ist unlauter i.S.d. § 3 UWG, Verbraucher zur Abgabe von Angeboten im Rahmen eines eBay-Verkaufs aufzufordern, wenn auf das Widerrufsrecht lediglich in der Weise hingewiesen wird, da…
Widerrufsrecht im E-Commerce
IT-Blawg / 1. Grundsätzliches Nach § 312 d Abs. 1 BGB hat der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Der BGH hat in seinem Urteil vom 03.11.2004 (VIII ZR 375/03) auch richtigerweise festgestellt, dass…
