Widerrufsfrist bei Verkauf über eBay
am 25.08.2006 von http://lawgical.jura.uni-sb.de/
Sascha Kremer berichtet in seinem Vertretbar Weblawg unter Verweis auf das LBR-Blog über ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 24.08.2006, Az.: 3 U 103/06), wonach die Widerrufsfrist gemäß §§ 312d, 355 BGB bei Verkäufen eines Unternehmers über eBay einen Monat betragen soll, weil eine Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts auf einer Website nicht den Anforderungen an die Textform gemäß § 126b BGB genüge. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt derzeit leider noch nicht vor.
Zuvor hatte bereits das Kammergericht in Berlin in diesem Sinne entschieden (Beschluss vom 18.07.2006 - 5 W 156/06). Die Begründung dieser Entscheidung wird zu Recht kritisiert. Erkennbar geht das Kammergericht irrtümlich davon aus, die Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts auf einer Website genüge insbesondere deshalb den Anforderungen an die Textform im Sinne von § 126b BGB nicht, weil anders als bei der Übersendung einer eMail keine Perpetuierung der Erklärung erfolge.
Der Gesetzgeber hat die Textform in § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches ganz vorrangig zur Erleichterung des elektronischen Geschäftsverkehrs eingeführt. Diese Form soll besonders Dokumentations- und Informationszwecken dienen. Erforderlich ist hierfür lediglich, dass die Erklärung in für Menschen lesbaren Schriftzeichen wiedergegeben werden kann. Sie muss jedoch nicht auch in solchen Zeichen gespeichert sein. Wie bei einer eMail werden auch beim Aufruf einer Website Daten übertragen, die auf dem Bildschirm des Nutzers zu einer für diesen lesbaren Erklärung zusammengesetzt werden. Wie bei einer Website, so ist auch bei einer …
GPL als Vertrag
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EFFEKTVOLL BLOGGEN
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Widerrufsrecht bei ebay
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Widerrufsbelehrung in Textform
LAWgical / Nach dem Beschluss des Kammergerichts vom 18.07.2006 im Verfahren 5 W 156/06 (Volltext im PDF abrufbar) genügt das bloße Bereithalten der gemäß § 312c BGB erforderlichen Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts auf einer Website nicht…
Kammergericht Berlin (5 W 156/06) Widerrufsbelehrung im Fernabsatz - Eine lediglich im Internet zu findende Erklärung wird dem nicht gerecht
Recht für Verbraucher / Kammergericht: Widerrufsbelehrung im Fernabsatz (Urteil vom 18.07.2006 - 5 W 156/06)Eine in "Textform" mitzuteilende Belehrung erfordert nach § 126b BGB, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Sc…
OLG Hamburg: Urteil zur Widerrufsfrist online
LAWgical / Das bereits diskutierte Urteil des OLG Hamburg zur Widerrufsfrist bei Online-Auktionen ist im Volltext im Shopbetreiber-Blog online. Im Gegensatz zur Entscheidung des KG (Urteil vom 18.07.2006 - 5 W 156/06) hat das OLG bei seiner Entscheidung -…
Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 3
auchRecht.de / Nach dem kürzlich besprochenen Urteil des KG Berlin hat nun auch das OLG Hamburg in einem Urteil vom 24.8.2006 (Volltext wiedergegeben beim Shopbetreiber-Blog) in gleicher Weise die Ansicht vertreten, daß die Widerrufsfrist im Internet nicht - wie…
KG Berlin: Belehrung über Widerrufsfrist von 4 Wochen bei eBay ist kein Bagatellverstoß
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Wie die IT-Recht-Kanzlei berichtet, hat das KG Berlin mit Beschluss vom 26.06.2007 entschieden, dass die Belehrung von Verbrauchern über eine Widerrufsfrist von vier Wochen bei eBay-Verkäufern wettbewerbswidrig ist. Auch wenn es nur um eine Verkür…
ebay: Textform der Widerrufsbelehrung
MCNeubert lawblog / Bei ebay handelnde Unternehmer müssen ihren Kunden, die Verbraucher sind, ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Dies ist nunmehr unstreitig und ebay bietet seinen Mitgliedern auch entsprechende Textbausteine zur Verwendung an. Geklärt ist…
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