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Widerrufsfrist auf eBay 1 Monat - jetzt auch das OLG Hamburg (mit Gründen)

am 02.09.2006 von LBR-Blog

An anderer Stelle hatten wir bereits über die Entscheidung des KG Berlin berichtet, welches ebenso wie jetzt auch das OLG Hamburg meint, die Widerrufsfrist bei eBay betrage 1 Monat und nicht lediglich 2 Wochen. Die Entscheidung des OLG Hamburg ist zwar nicht so ausführlich und nachvollziehbar erläutert, im Ergebnis aber natürlich zu begrüßen. Es handelt sich bei der Entscheidung des KG Berlin also nicht um einen Ausreisser, wie häufig behauptet. Entgegen vieler Stimmen ist diese Konsequenz dem Gesetz nämlich eindeutig zu entnehmen.
In § 355 Abs. 2 heißt es insoweit:

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat.

So ist es nun mal. Natürlich kann man über Sinn und Unsinn von Gesetzen diskutieren, befolgen muss man sie aber unabhängig davon, ob man mit ihnen einverstanden ist oder nicht. Eine Rechtslage, deren Sinn man nicht nachvollziehen kann, wird dadurch auch nicht unklar, wie man nun vermehrt hört. Trösten kann Betroffene vielleicht, dass Gesetze für alle gelten, bis diese mit Geltung für alle dann auch mal wieder …

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Fast alle Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch - Frist 1 Monat, nicht 2 Wochen

LBR-Blog / Mal wieder ist die abmahnträchtige Widerrufsbelehrung Gegenstand eines Rechtsstreits. Diesmal geht es vor allem um die Frist, welche dem Verbraucher eingeräumt werden muss, innerhalb derer er den Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer widerrufen ka…

KG Berlin: Belehrung über Widerrufsfrist von 4 Wochen bei eBay ist kein Bagatellverstoß

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Ebay - Käufer kann einen Monat widerrufen

JuracityBlog / Das OLG Hamburg entschied mit Urteil vom 24.08.2006, dass eine Verkäuferin, die auf der Internetplattform ebay eine Fernabsatztätigkeit ausführt, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht, welches im konkreten Fall nicht 2 Wochen,…

OLG Hamburg: Widerrufsfrist bei eBay Geschäften 1 Monat - Bei eBay-Geschäften wird dem Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht - auch nicht in der Rubrik Mein eBay - in Textform vor Vertragsschluss mitgeteilt.

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RA Lampmann, RA Behn, RA Rosenbaum, RA Ziegelmayer

Blog der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum zum Thema Onlinerecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und zu ähnlichen Rechtsgebieten vor allem auch für User der eBay-Plattform

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