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Widerrufsbelehrung individuell

am 06.06.2008 von Kleinblog | David Klein

Man sollte das (neue) Muster der BGB-InfoV zur Widerrufsbelehrung nicht blind übernehmen. Sondern anpassen. Aber nicht so:

Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Ware widerrufen.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und muss durch rechtzeitige Rücksendung der Ware erfolgen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
$ADRESSE
Bitte melden Sie Ihre Rücksendung vor Versand unbedingt bei uns an und warten Sie bitte unsere Bestätigung ab.
Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Sofern der Warenwert 40,- € übersteigt, erstatten wir Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück.
Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne …

Hanseatisches OLG: Frankierbitte - Eine Klausel, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbraucher nicht darüber, wer die

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhändlers, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbra…

Darf ich bitten? Unfreie Ware und kein Ende...

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Fast jeder Unternehmer kennt das Problem: Wenn im Falle eines fernabsatzrechtlichen Widerrufs schon die Kosten der Rücksendung tragen sind, dann aber von Seiten des Verbrauchers "bitte" niedrig ansetzen, oder? Unternehmer fürchte…

Versandkunden sollen Rücksendekosten tragen

advobLAWg / Nach einer Meldung von Heise-Online soll sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat darauf verständigt haben, dass Kunden von Versandhäusern und Online-Händlern künftig auch dann mit den Kosten für die Rücksendung von Waren bela…

Hanseatisches OLG: Versandkosten bei Widerruf nur zum geringsten Satz erstattungsfähig? - Zum Umfang der Informationspflichten über das Rückgaberecht und zur Belehrung über die Modalitäten der Rückgabe bei Fernabsatzgeschäften.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Fehlen einer (allgemeinen) Belehrung über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Sache stellt keinen rechtswidrigen Verstoß gegen §§ 312 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV dar. Aus § 1 Abs. 4 Satz 2 BGB-InfoV ergibt sich, d…

Hanseatisches OLG: Unfreie Pakete werden nicht angenommen - Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen, nach der unfreie Rücksendungen grundsätzlich nicht angenommen werden, verstößt gegen § 357 Abs. 2 Satz 2

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher klar und verständlich unter anderem über die Rechtsfolgen des Widerrufs- und des Rückgaberechts zu informieren. Dazu gehört eine zutreffende Aufklärung über die Kos…

Versandkosten: Keine Pauschale bei Widerruf

LawBlog / Versandhandel-Kunden, die sich bei ihrer Bestellung an einer Versandkostenkostenpauschale beteiligen, müssen diese nicht zahlen, wenn sie sich auf ihr Widerrufsrecht berufen und die Ware zurücksenden. Dieses Urteil hat jetzt die NRW-Verbraucherzent…

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