Widerrufsbelehrung im Internethandel

Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewerbswidrig. (…)

Ob und inwieweit sich der Unternehmer bei dieser Belehrung in Textform nach § 312 c Abs. 2 BGB an die Musterbelehrung nach der BGB-InfoV halten kann, entschied das Gericht vorliegend nicht. Es ist allerdings auch zu beachten, dass im Hinblick auf die Bagatellklausel des § 3 UWG nicht notwendig jeder Verstoß gegen die Belehrungspflichten auch wettbewerbswidrig sein muss. Allerdings sei die im vorliegenden Fall beanstandete Belehrungsklaus…

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 28. März 2007 auf http://log.handakte.de/.

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