Widerrufsbelehrung: Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Die Bundesregierung hat sich in einer Stellungnahme zur Musterwiderrufsbelehrung der BGB InfoVO geäußert.

Das LG Halle hatte diese Belehrung als nicht ausreichend angesehen. Eine andere Meinung vertritt offenbar die Regierung. Sie sieht jedenfalls keinen Handlungsbedarf. Und auch sonst bleiben die Antworten der Reg…

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Erschienen 14. Dezember 2006 auf http://log.handakte.de/.

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