“Widerrufsbelehrung” bei Kaffeefahrt

Die CVG Clubfahrten Verkaufsgesellschaft mbH veranstaltet offensichtlich “Kaffeefahrten” und verkauft dabei Waren an die Mitfahrer. Mir liegt ein Kaufvertrag über Bettzeug im Wert von 898,- EUR vor, der folgenden Hinweis auf der Rückseite enthält:

Lieber Kunde,

an dieser Stelle finden Sie normalerweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als das berühmte “Kleingedruckte”.

Wir haben dies bewußt weggelassen, da wir der Meinung sind, daß es in unserem Land genügend Vorschriften und Bestimmungen gibt.

Daher gelten zwischen Ihnen und uns die rechtlichen Beziehungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei anstehenden Problemen sollten wir rechtzeitig miteinander reden. Wir werden immer einen Weg finden.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir werden Ihnen stets behilflich sein. Die Telefonnummern finden Sie auf jedem Schreiben, das Sie von uns erhalten.

Mit soliden kaufmännischen Grundsätzen gepaart mit gesundem Menschenverstand freuen wir uns auf einen partnerschaftliche Geschäftsbeziehung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kundenbetreuung

Der Kaufvertrag enthält zumindest schon mal keine Anschrift (außer 27711 Heilshorn) und keine Telefonnummer. Wenigstens wurde…

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Themen: Anwaltsleben , Vorschriften , Cvg Clubfahrten Verkaufsgesellschaft Mbh

Erschienen 31. Januar 2008 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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