Widerruf und Wertersatz im Fernabsatz

Ein Vertraucher, der Waren oder Dienstleistungen per Telefon oder Internet bestellt, kann diesen Fernabsatzvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerrufen, unter bestimmten Umständen sogar noch später. Dieses Widerrufsrecht, dass seine europarechtliche Grundlage in der Fernabsatzrichtlinie der EU hat, hat jedoch zumindest in der Ausprägung, die es im deutschen BGB gefunden hat, für den Verbraucher einen Haken: Bei Ausübung des Widerrufsrecht kann hier unter Umständen ein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz entstehen. Dies hat nun allerdings der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Lahr hin unterbunden:

Ein Verbraucher, der von seinem Recht Gebrauch macht, einen Vertragsabschluss im Fernabsatz zu widerrufen, darf nach der heute verkündeten Entscheidung des EuGH nicht generell dazu verpflichtet werden, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings, so schränkt der EuGH dann wieder ein, ein Verbraucher, der die Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, zum Wertersatz verpflichtet werden.

Die Fernabsatzrichtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz bestimmt, dass ein Verbraucher einen Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen kann. Die einzigen Kosten, die ihm auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Die Fernsabsatzrichtlinie definiert dabei als Vertragsabschluss im Fernabsatz jeden zwischen einem Lieferer und einem Verbraucher geschlossenen, eine Ware oder eine Dienstleistung betreffenden Vertrag, der im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems des Lieferers geschlossen wird, wobei dieser für den Vertrag bis zu dessen Abschluss einschließlich des Vertragsabschlusses selbst ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet.

Da das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Verkäufer aber ermöglicht, vom Käufer für die Nutzung der gelieferten Ware Wertersatz zu verlangen, legte das Amtsgericht Lahr den Europäischen Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen über die Vereinbarkeit einer solchen Verpflichtung mit der Gemeinschaftsrichtlinie vor.

Diese Frage stellt sich dem Amtsgericht Lahr anlässlich eines Rechtsstreits über den Widerruf eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Notebook, der von einer deutschen Verbraucherin, Frau Messner, über das Internet abgeschlossen wurde. Nachdem der Verkäufer des Notebooks die kostenlose Beseitigung eines im August 2006, also acht Monate nach dem Kauf, aufgetretenen Defekts abgelehnt hatte, widerrief Frau Messner den Kaufvertrag und bo…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Fernabsatz , Wertersatz , Verbraucher , Widerruf , Haken

Erschienen 3. September 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Wertersatz Bei Widerruf: EuGH Entscheidung: Genrelle Verpflichtung zu Wertersatz bei Widerruf ist unzulässig!

Dr. Bücker Newsfeed | 15. September 2009 — Pressemitteilung des EuGH zur Entscheidung C 489/07 : Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verbraucher, der die Ware auf ei…

EuGH: Wertersatzpflicht nach Widerruf?!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 4. September 2009 — In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hat der EuGH jetzt ausgeführt, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht i…

EuGH Wertersatz: EuGH: Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf? - Eine nationalen Regelung, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung e…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 3. September 2009 — 1. Richtlinie 97/7/EG hat - auch wenn sie den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsschlusses im Fernabsatz schütz…

EuGH: Wertersatz nach Widerruf von Laptop-Kauf im Fernabsatz

§§ Jur-Blog.de §§ | 8. September 2009 — EuGH, Urteil vom 03.09.2009 , Rechtssache C-489/07 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die deutschen Wertersatzrege…

EuGH: Kein Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts

Rechtsteufel | 7. September 2009 — Die Bestimmungen des BGB, wonach schon allein für die Prüfung der Ware eine Wertersatzpflicht besteht, sind gemeinschaftswidr…

EUGH: Kein genereller Wertersatz bei Widerrufsrecht

Kurz Pfitzer Wolf | 3. September 2009 — Was war passiert? Eine Frau hatte ein Notebook im Internet gekauft. Nachdem der Verkäufer eine Mängelbeseitigung 8 Monate nac…

Widerruft der Käufer einen Kauf über das Internet oder Telefon braucht er keinen Wertersatz zu leisten

www.rechtsklarheit.de | 29. November 2009 — Die bisherige deutsche gesetzliche Regelung, dass der Verbraucher bei einem wirksamen Widerruf eines Kaufvertrages z.B. über…

EuGH: Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 17. Juni 2010 — EuGH Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 03.11.2009 Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Lahr - Deutschland Rechtssa…

Gesetzentwurf zum Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzgeschäft

Onlinerechtlich | 7. Januar 2011 — Die Bundesregierung hat am 31.12.2010 einen Gesetzesentwurf zur Problematik des Wertersatzes im Falle des Widerrufes von Fern…

Neue Widerrufsbelehrung: Anspruch eines Unternehmers bei Fernabsatzverträgen wird weiter eingeschränkt

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 23. März 2011 — Der Anspruch eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf Zahlung von so genannten Nutzungswertersatz bei Widerruf eines Wa…